Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie bei Rauchern gefasst.
Dieses Programm soll die Prognose von Lungenkrebs, als zweithäufigster Tumorerkrankung bei Männern und Frauen, verbessern und die Sterblichkeit verringern.
Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des G-BA gibt vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die am Lungenkrebs-Früherkennungsprogramm teilnehmen, durch Fort- oder Weiterbildung qualifiziert sein müssen. Anschließend können sie ab dem 01.04.2026 Leistungen, die neu im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen wurden, abrechnen (Abschnitt 1.7.2 „Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen“).
Die Fortbildung dient dem Erwerb der dafür erforderlichen Qualifikation für Zuweiserinnen und Zuweiser für die Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT nach der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKr-
FrühErkV).
Fachärzte in den Gebieten Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, sowie Weiterzubildende in diesen Gebieten, die sich mindestens im dritten Jahr der Weiterbildung befinden.