Berufsausbildungsvertrag und Vorschriften
Verbindliche Rechtsgrundlage für Ausbildung und Prüfung ist die bundeseinheitliche Ausbildungsordnung. Ihre Inhalte sind gesetzlich festgelegt (vgl. § 5 Berufsbildungsgesetz). Der Ausbildungsordnung ist ein Ausbildungsrahmenplan beigefügt, der die Ausbildungsinhalte detailliert auflistet.
Informationen zur Integration von Geflüchteten und Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in die MFA-Ausbildung:
- "Gute Deutschkenntnisse sind unerlässlich", Artikel im Hessischen Ärzteblatt, Ausgabe 06/2022, S. 377
- Für Ablegung eines B2-Sprachzertifikats finden Sie über die Website telc gGmbH - Language Tests eine Auflistung der Prüfungszentren in Ihrer Umgebung. Hierfür wählen Sie in der Auswahlliste "Germany" aus und geben dann Ihren Ort sowie den Umkreis an.
Elektronischer Berufsausbildungsvertrag:
Wer eine Auszubildende/einen Auszubildenden einstellt, muss mit ihr/ihm einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Der wesentliche Inhalt des Vertrages ist gesetzlich vorgeschrieben und muss schriftlich niedergelegt werden, und zwar spätestens vor Beginn der Berufsausbildung. Den Berufsausbildungsvertrag gibt es ausschließlich in elektronischer Form.
Den elektronischen Berufsausbildungsvertrag (eBAV) finden Sie unter portal.laekh.de/formulare/ebav
Wie der Berufsausbildungsvertrag nach dem Ausfüllen aussieht, können Sie sich im Muster-Berufsausbildungsvertrag anschauen.