Berufsausbildungsvertrag und Vorschriften

Verbindliche Rechtsgrundlage für Ausbildung und Prüfung ist die bundeseinheitliche Ausbildungsordnung. Ihre Inhalte sind gesetzlich festgelegt (vgl. § 5 Berufsbildungsgesetz). Der Ausbildungsordnung ist ein Ausbildungsrahmenplan beigefügt, der die Ausbildungsinhalte detailliert auflistet.

Informationen zur Integration von Geflüchteten und Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund in die MFA-Ausbildung:

Elektronischer Berufsausbildungsvertrag:

Wer eine Auszubildende/einen Auszubildenden einstellt, muss mit ihr/ihm einen Berufsausbildungsvertrag schließen. Der wesentliche Inhalt des Vertrages ist gesetzlich vorgeschrieben und muss schriftlich niedergelegt werden, und zwar spätestens vor Beginn der Berufsausbildung. Den Berufsausbildungsvertrag gibt es ausschließlich in elektronischer Form.

Den elektronischen Berufsausbildungsvertrag (eBAV) finden Sie unter portal.laekh.de/formulare/ebav

Wie der Berufsausbildungsvertrag nach dem Ausfüllen aussieht, können Sie sich im Muster-Berufsausbildungsvertrag anschauen.

  • Hinweise zum Ausfüllen des elektronischen Berufsausbildungsvertrags

    Zum Ausfüllen des elektronischen Berufsausbildungsvertrages benötigen Sie:

    • Ihre Betriebsnummer (8-stellig)
      Achtung: Es handelt sich weder um die Betriebsstättennummer der KVH noch um die Nummer auf Ihrem Vertragsarztstempel!

      Die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 SGB IV ist ein wichtiges Merkmal für die Auswertung der Daten aus der jährlichen Bundesstatistik. Die Daten werden auf der Grundlage der §§ 34 Absatz 2 Ziffer 10, 88 Absatz 2 BBiG erhoben. Die Betriebsnummer liegt jedem Betrieb mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen vor und ist durch die zuständige Stelle einmalig, sowie im Falle von Änderungen und Neuaufnahmen zu erfassen. Als Arbeitgeber erstatten Sie für Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Damit Sie an diesem Meldeverfahren teilnehmen können, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Auf diese Weise sind Sie für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Die Betriebsnummer vergibt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Dafür gibt es einen Online-Antrag auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
       
    • Ihre EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer, 15-stellig)
       
    • persönliche Daten der/des Auszubildenden (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort/-land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, Name der Eltern.

    Sie können den Vorgang nicht abschließen, wenn nicht alle erforderlichen Daten eingetragen wurden. Bitte beachten Sie die Anleitung zum Ausfüllen der Vertragsniederschrift. Ein Zwischenspeichern ist nicht möglich!

  • Hinweise zur Umwandlung des Berufsausbildungsvertrags in die elektronische Form

    Seit geraumer Zeit stellt die Landesärztekammer Hessen ihren elektronischen Berufsausbildungsvertrag (eBAV) in einer technisch optimierten Version (JAVA-Technologie) zur Verfügung. Die neue Lösung bietet nicht nur mehr Sicherheit bei der Datenübertragung, sondern auch zahlreiche Unterstützungen, die das Ausfüllen des eBAV erleichtern: Alle eingegebenen Vertragsdaten werden verschlüsselt in der sicheren Infrastruktur der LÄKH abgelegt und erst nach Eingang des unterschriebenen Vertrags entschlüsselt. Eine auf die Eingabefelder bezogene Hilfe unterstützt ebenso beim Ausfüllen wie Listen-Auswahlfelder, die Standardangaben (wie z. B. die Berufsschulen) zur Auswahl vorgeben.

    Das automatisierte Einfügen eines entsprechenden Formulars bei Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit, Antrag auf Teilzeitberufsausbildung sowie das beim Ausdruck generierte Rücksendeschreiben runden diesen nutzerfreundlichen Service ab.

  • Anlagen zum Berufsausbildungsvertrag

Wichtige Vorschriften zum Berufsausbildungsvertrag:

Umschulung zur/zum Medizinischen Fachangestellten

  • Rechtliche Grundlagen

    Für eine Umschulung gelten gesetzliche Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze.

    In §§ 60 ff.  BBiG ist unter anderem Ziel, Inhalt (hier: MFA-Ausbildungsordnung) und Dauer der beruflichen Umschulung vorgeschrieben. Neben den notwendigen Fertigkeiten und Kenntnissen ist auch Berufserfahrung zu erwerben. Die besonderen Erfordernissen der Erwachsenenbildung sind zu berücksichtigen.

  • Voraussetzungen

    Die Umschulung zur/zum Medizinischen Fachangestellte passt zu Ihnen, wenn ...

    • Sie Interesse an Naturwissenschaften, Medizin und Verwaltungsarbeiten haben,
    • Ihnnen der Umgang mit medizintechnischen und bürotechnischen Geräten reizt,
    • Sie Freude an der Arbeit mit und am Menschen haben,
    • Sie kommunikativ und empathisch sind,
    • Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen,
    • Sie gerne organisiersen,
    • Sie gerne im Team arbeiten.

    Weiterhin sollten Umzuschulende für den Ausbildungsberuf zur/zum Medizinischen Fachangestellten gute Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu Beginn der Umschulung nachweisen.

  • Dauer

    Für Umschulungsmaßnahmen müssen die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt werden, auch die Dauer betreffend.

    Nach den Vorgaben im SGB dauern Umschulungsmaßnahmen in der Regel 24 Monate. Die Dauer ist somit im Vergleich zur Berufsausbildung erwachsenspezifisch um ein Drittel verkürzt. Eine Verlängerung nach den Vorgaben im BBiG ist aber möglich.

    Die Umschulung findet im dualen System (i. d. R. 3 Tage in der Ausbildungsstätte und 2 Tage in der Berufsschule) statt. Hierbei handelt es sich um eine Auflage des Umschulungsträgers. Umzuschulende sind berechtigt, die Berufsschule zu besuchen.

    Die Umschulung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden (siehe Aufstellung).

    Dauer:

    • bei mind. 34 bis 38,5 Std./Woche → 2 Jahre,
    • bei mind. 30 bis 33 Std./Woche → 2,5 Jahre,
    • bei mind. 25 bis 29 Std./Woche → 3 Jahre.
  • Beantragung der Umschulung

    Arbeitsagenturen und Jobcenter legen fest, ob eine Umschulung sinnvoll ist und finanziert werden kann. Interessierte Personen sollten sich daher in erster Linie an diese Stellen wenden. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.

    Erfolgt die Zustimmung seitens der Agentur für Arbeit kann der Umschulungsvertrag (siehe Abschnitt "Dokumente zum Umschulungsvertrag") zwischen dem Umschulenden (Umschulungsbetrieb) und dem/der Umzuschuldenden geschlossen werden.
    Weiterhin ist die im nächsten Abschnitt genannte Kostenübernahmeerklärung von dem Umschulenden auszufüllen und dem Umschulungsvertrag bei der Versendung an die Landesärztekammer Hessen beizulegen.

    Bitte beachten Sie, dass die Umschulungsverträge in Absprache mit der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit oder mit einem anderen Kostenträger zunächst mit einem Sichtvermerk der fördernden Stelle versehen und dann bei der Landesärztekammer Hessen eingereicht werden.

  • Dokumente zum Umschulungsvertrag

Weitere Infos:

Ansprechpartnerinnen:

Die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartnerinnen finden Sie auf der Kontaktseite für das MFA-Ausbildungswesen.

Ausbildungsmessen

Du hast Interesse an der Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten und möchtest mehr darüber erfahren? Dann triff uns persönlich und informiere dich vor Ort. Wir sind bei den folgenden Messen dabei:

28. Neu-Isenburger Berufsinfobörse
Do., 28.09.2023, 9-13 Uhr
Hugenottenhalle Neu-Isenburg

20. PERSPEKTIVEN
Fr., 29.09.2023
Berufliche Schulen Eschwege
Weitere Infos

13. Friedrichsdorfer Ausbildungstag
Do., 05.10.2023, 9:00-15:30 Uhr
Philipp-Reis-Schule
Färberstr. 10
61381 Friedrichsdorf
Weitere Infos

Ausbildungsmesse im Main-BIZ der Agentur für Arbeit Frankfurt
Mo., 16.10.2023, 10:00-16:30 Uhr

Praktikumsmesse der Konrad-Adenauer-Schule
Di., 17.10.2023, 8-13 Uhr
Konrad-Adenauer-Schule
Auf der Hohlmauer 1-3
65830 Kriftel

Berufsinformationstag
Mi., 08.11.2023, 8:30-13:00 Uhr
Heinrich-von-Brentano-Schule
Massenheimer Landstr. 7
65239 Hochheim

Bildungsmesse
Fr., 17.11.2023, 15-19 Uhr
Adolf-Reichwein-Schule
Limburg