Betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte sowie Arzthelferinnen und Arzthelfer

Am 1. April 2016 ist der "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/-innen" in Kraft getreten. Danach haben Medizinische Fachangestellte sowie Arzthelfer/-innen Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zum Teil mitfinanzierte  Altersversorgung.

Gesundheitsrente: Betriebliche Altersversorgung für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/-innen

Alle niedergelassenen Ärzte sind jetzt in ihrer Rolle als Arbeitgeber gefordert. Mit der Gesundheitsrente steht ihnen ein gemeinsam mit den Tarifparteien erarbeiteter Weg zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung für Praxisangestellte zur Verfügung. Die Gesundheitsrente wurde exklusiv für die Angehörigen der Gesundheitsberufe entwickelt. Sie bietet zahlreiche Vorteile für den Arzt/die Ärztin als Arbeitgeber/-in und für die Praxisangestellten. Detaillierte Informationen zur Gesundheitsrente erhalten Sie unter www.gesundheitsrente.de - oder nutzen Sie gleich die Möglichkeit, ein individuelles und unverbindliches Angebot zur Gesundheitsrente anzufordern.

Der Tarifvertrag kann auf den Seiten der Bundesärztekammer eingesehen werden. Die Landesärztekammer Hessen sowie die Bezirksärztekammern senden Ihnen diese gerne kostenlos zu.
Die Landesärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind nicht für Beratungen zuständig. Dies übernimmt vereinbarungsgemäß der Beratungsservice der Deutschen Ärzte-Versicherung.

Bei besonderen Fragen wenden Sie sich bitte an den

Beratungsservice der Deutschen Ärzte-Versicherung
Telefon: 01803 554416
oder 0221 5998-264

bzw. den Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelfer/-innen unter www.gesundheitsrente.de

Von den genannten Ansprechpartnern können Sie detaillierte Informationen zur betrieblichen Altersversorgung erhalten.