Startbild: Foto vom Eingang der Landesärztekammer Hessen

Über uns

Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) vertritt die Interessen der hessischen Ärztinnen und Ärzte auf allen Gebieten der ärztlichen Berufsausübung. Wir bieten unseren 40.227 Mitgliedern (Stand: 01.02.2024) Beratung, Information und Hilfe.

Für Politik und Öffentlichkeit sind wir Ansprechpartner in ärztlichen und gesundheitspolitischen Fragen. Auch machen wir uns für Patientinnen und Patienten stark: Gemeinsam mit anderen Partnern im Gesundheitswesen – der Kassenärztlichen Vereinigung, der Hessischen Krankenhausgesellschaft, ärztlichen Verbänden, Krankenkassen, dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Wiesbaden und den anderen Heilberufskörperschaften in Hessen – engagieren wir uns für die bestmögliche Patientenversorgung in Stadt und Land.

Wir kümmern uns um die Aktualität und Qualität der Weiterbildung und stehen sowohl unserem Facharztnachwuchs als auch unseren Weiterbilderinnen und Weiterbildern unterstützend zur Seite.

Qualität und Patientensicherheit gehören zusammen. Daher zählen die Berufsaufsicht unserer Mitglieder und die Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu unseren Aufgaben.

Hauptsitz der Landesärztekammer Hessen ist Frankfurt am Main. Die sechs Bezirksärztekammern – in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden –  sind regionale Verwaltungsstellen der Landesärztekammer.

Zuständiges Aufsichtsministerium in rechtlicher Hinsicht ist das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Die Kernaufgaben der LÄKH

Zu unseren Kernaufgaben (gemäß dem Hessischen Heilberufsgesetz) zählen u. a.:

  • Ausübung einer Berufsaufsicht, d. h. die LÄKH überwacht die Kammermitglieder bei der Erfüllung ihrer Berufspflichten
  • Förderung der beruflichen Fortbildung der Kammermitglieder, z. B. Durchführung und Zertifizierung von Fortbildungsmaßnahmen
  • Organisation der ärztlichen Weiterbildung, z. B. Erlass einer Weiterbildungsordnung und Abnahme von Facharztprüfungen
  • Wahrnehmung der Berufsinteressen der Kammermitglieder
  • Beratung von Politik und Verwaltung
  • Abgabe von Fachgutachten auf Verlangen von zuständigen Behörden und Benennung von Sachverständigen für Gerichte
  • Schlichten von Streitigkeiten zwischen Berufsangehörigen und/oder Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, ggf. Einsetzen einer Berufsgerichtsbarkeit
  • Prüfungsabnahme bei Medizinischen Fachangestellten und Arzthelfer/-innen
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen