Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Berufsanerkennung nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Seit dem 1. April 2012 kann jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat und nachweisen kann, dass sie in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten möchte, einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung stellen gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG).

Die Ärztekammern sind zuständig für die Durchführung des Verfahrens nach dem BQFG für den deutschen Berufsabschluss "Medizinische/-r Fachangestellte/-r". Das Gesetz räumt den zuständigen Stellen die Möglichkeit ein, diese Aufgabe anderen zuständigen Stellen zu übertragen. Die Landesärztekammer Hessen davon Gebrauch gemacht und der Ärztekammer Westfalen-Lippe die Aufgabe der Gleichwertigkeitsfeststellung zum 1. Januar 2015 übertragen.

Interessenten aus Hessen, die einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen möchten, erhalten weitere Informationen auf der Website der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Wichtige Informationen zur Bewertung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation sind im Internet unter www.anerkennung-in-deutschland.de abrufbar.

Informationen für Geflüchtete zur MFA-Ausbildung in Hessen

 

Informationen zur Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten und zur Berufsanerkennung in Hessen:

Sprachqualifikation als Schlüssel der Integration und Grundvorrausetzung für eine Berufsausbildung:

Ein wichtiger Schlüssel für die erfolgreiche Integration in Ausbildung und Beschäftigung ist die Sprachkompetenz. Das Bundesamt für Forschung und Bildung hat hierfür Informationen zusammengefasst. Diese finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Förderungsmöglichkeiten:

Von der Einstiegsqualifizierung über berufsvorbereitende Maßnahmen bis hin zur finanziellen Unterstützung: Es gibt viele Förderinstrumente, die den Zugang junger Geflüchteter zum Ausbildungsmarkt unterstützen. So können sie z. B. Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nutzen. Zudem gibt es Möglichkeiten der Einstiegsqualifizierung für Langzeitpraktika, für die ein zeitlich begrenzter Zuschuss gewährt werden kann. Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit sowie die örtlichen Ansprechpartner in den Jobcentern.

Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten finden Sie hier: 

Pilotprojekt der Carl-Oelemann-Schule:

Im Juni 2015 startete die Carl-Oelemann-Schule ein Pilotprojekt zur "Heranführung von Flüchtlingen im jungen Erwachsenenalter an medizinische Themenfelder in der Berufsausbildung" (HeFmediT). Dieses Projekt bot  jungen Erwachsenen die Möglichkeit, im Rahmen von Praktikumstagen und unter Berücksichtigung ihrer noch geringen Deutschkenntnisse medizinische Themenfelder kennenzulernen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts wurde das Projekt auch in den Folgejahren  mit einer erhöhten Teilnehmerzahl fortgesetzt. Im laufenden Jahr musste es wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Informationen zur Ausildung und Beschäftigung von Geflüchteten:

Ansprechpartner für weitere Informationen:

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesweiter Bürgerservice
Frankenstraße 210
90343 Nürnberg
Fon: 0911 943-6390
E-Mail: info@bamf.bund.de

Außenstellen des BAMF in Hessen:
Außenstelle M C 9 - Gießen
Meisenbornweg 11
35398 Gießen
Fon: 0641 97630

Außenstelle M C 10 - Frankfurt-Flughafen 587 C
Frankfurt-Flughafen Cargo City Süd
60549 Frankfurt
Fon: 069 69813200

Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur
Fon: 0800 45555520

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Fon: 0800 6050 04
E-Mail: info@dguv.de