Prüfungen

Die Landesärztekammer Hessen ist gemäß Berufsbildungsgesetz verpflichtet, Abschlussprüfungen durchzuführen. Daraus ergibt sich die Gesamtverantwortung der Landesärztekammer Hessen für die Prüfung - und zwar von der Festlegung der Prüfungstermine über die Erstellung der Prüfungsaufgaben bis zur Ausstellung des Prüfungszeugnisses. Für den Bereich der Prüfungsabnahme (Beurteilen und Bewerten der Prüfungsleistungen) richtet sie Prüfungsausschüsse ein und beruft Prüferinnen und Prüfer.

Rechtsgrundlage für die Prüfung ist die Prüfungsordnung.

Informationen und Musterprüfungen sollen den ausbildenden Ärztinnen und Ärzten und den Auszubildenden zur Vorbereitung auf die Prüfung dienen.

Auch ohne Durchführung einer dreijährigen dualen Berufsausbildung ist es möglich, an der Abschlussprüfung teilzunehmen und ein Prüfungszeugnis zu erhalten. Die Prüfungszulassung als sog. Externe ist in § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz geregelt.

Informationen zu den Prüfungen:

Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Informationen für Prüferinnen und Prüfer

Anforderung Ersatzurkunde/Bescheinigung

Externenprüfung:

Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt gerade heute als "Mindestvoraussetzung" für einen erfolgreichen Berufseinstieg und ein stabiles Beschäftigungsverhältnis. Ohne Ausbildungsabschluss gibt es kaum noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Fotos vom Prüfungsort Bad Nauheim:

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Constanze Coch
Sachbearbeiterin, Prüfungswesen, Stv. Abteilungsleiterin, Abteilung MFA-Ausbildungswesen
Annette Weber
Sachbearbeiterin, Externe, Ersatzurkunden, Website, Zwischenprüfung Ersatz, Abteilung MFA-Ausbildungswesen