Prüfungen

Die Landesärztekammer Hessen ist gemäß Berufsbildungsgesetz verpflichtet, Abschlussprüfungen durchzuführen. Daraus ergibt sich die Gesamtverantwortung der Landesärztekammer Hessen für die Prüfung - und zwar von der Festlegung der Prüfungstermine über die Erstellung der Prüfungsaufgaben bis zur Ausstellung des Prüfungszeugnisses. Für den Bereich der Prüfungsabnahme (Beurteilen und Bewerten der Prüfungsleistungen) richtet sie Prüfungsausschüsse ein und beruft Prüferinnen und Prüfer.

Rechtsgrundlage für die Prüfung ist die Prüfungsordnung.

Informationen und Musterprüfungen sollen den ausbildenden Ärztinnen und Ärzten und den Auszubildenden zur Vorbereitung auf die Prüfung dienen.

Auch ohne Durchführung einer dreijährigen dualen Berufsausbildung ist es möglich, an der Abschlussprüfung teilzunehmen und ein Prüfungszeugnis zu erhalten. Die Prüfungszulassung als sog. Externe ist in § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz geregelt.

Informationen zu den Prüfungen:

Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Informationen für Prüferinnen und Prüfer

  • Online-Portal für Prüferinnen und Prüfer

Anforderung Ersatzurkunde/Bescheinigung

  • Sie benötigen ein Duplikat Ihres Abschlusszeugnisses oder eine Bescheinigung?

    Das Anforderungsformular zur kostenpflichtigen Ausstellung einer Ersatzurkunde (Zweitschrift) oder einer Bescheinigung (für z. B. die Deutsche Rentenversicherung) erhalten Sie per E-Mail unter med.fachangestellte@laekh.de.

    Entsprechend der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen (Punkt  I.1400 im Kostenverzeichnis) wird eine Gebühr für die Ersatz-/Zweitauslieferung von Zeugnissen erhoben. Weitere Informationen dazu wird Ihnen die Abteilung MFA-Ausbildungswesen unter der o. g. E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung stellen.

Externenprüfung:

Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt gerade heute als "Mindestvoraussetzung" für einen erfolgreichen Berufseinstieg und ein stabiles Beschäftigungsverhältnis. Ohne Ausbildungsabschluss gibt es kaum noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

  • Zulassungsvoraussetzungen

    Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz können auch Kandidaten zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte zugelassen werden können, die keine dreijährige Vollzeitausbildung im dualen System durchlaufen haben.

    Die Dauer dieser Berufstätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen, also

    • mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich des Berufes Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer

    Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Von der dargelegten Zeiterfordernis kann abgesehen werden, wenn durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass die/der Bewerber/in die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

  • Anmeldefristen

    Die Anmeldefristen zu den Abschlussprüfungen für Medizinische Fachangestellte in den Jahren 2024-2025 finden Sie hier.

  • Antragsstellung

    Das Antragsformular können Sie unter med.fachangestellte@laekh.de anfordern.

    Für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind der Landesärztekammer Hessen einzureichen: 

    • Antragsformular
    • Aktueller tabellarischer Lebenslauf
    • Relevante betriebliche Arbeits-/Zwischenzeugnisse (Unterschrift des Ausstellers sowie Praxisstempel)
  • Prüfungsgebühr

    Die Gebühr für die Abschlussprüfung richtet sich nach der jeweils gültigen Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen.

    Diese beträgt zurzeit 210,00 € und jeweils 180,00 € für die beiden Wiederholungsprüfungen.

  • Vorbereitung auf die Prüfung

    Falls Sie an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte als Externe teilnehmen möchten, empfiehlt sich, im Hinblick auf die Änderung des Ausbildungsberufsbildes und die gesteigerten Prüfungsanforderungen, die Fortbildung in folgenden Bereichen: Disease-Management-Programme, Qualitätsmanagement, Praxismanagement, Kommunikation.

    Die Carl-Oelemann-Schule (COS) in Bad Nauheim ist gerne bereit, Sie individuellzu beraten. Anfragen senden Sie an das Sekretariat der Schulleitung, Fon: 06032 782-189.

    Die COS bietet Prüfungsvorbereitungskurse an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Kurse der Überbetrieblichen Ausbildung, die für Auszubildende verpflichtend ist, freiwillig zu besuchen.

  • Weitere Informationen

    Weitere Infos zum Erwerb des Abschlusses im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf MFA durch Externenprüfung finden Sie hier.

    Für weitere Fragen können Sie uns per E-Mail: med.fachangestellte@laekh.de oder per Telefon: 069 97672 240 kontaktieren.

    Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.

Fotos vom Prüfungsort Bad Nauheim: