Startbild: Foto von einem jungen Arzt und einer jugen Ärztin, die auf der Treppe eines Krankenhauses sitzen

Approbation

Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchten nun als Ärztin/Arzt arbeiten? In Deutschland benötigen Sie zur Ausübung des Arztberufs eine Approbation bzw. eine (Berufs-)Erlaubnis. Die Approbation ist in der Approbationsordnung geregelt.

In Hessen ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Ansprechpartner für Fragen rund um die Approbation und Berufserlaubnis zur Ausübung des Arztberufs. Die notwendigen Informationen sowie Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie auf der Website des HLfGP.