Für die anzeigefähige Qualifikation (gemäß § 27 Abs. 4 Zif. 4 der Berufsordnung der LÄKH) "Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung“ sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Abgeschlossene Facharztweiterbildung, Absolvieren aller drei Module gemäß der aktuellen curricularen Fortbildung mit Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens.
Im Modul Ia (12 UE) werden allgemeine Grundlagen der Begutachtung, die Zustandsbegutachtung zur Leistungsfähigkeit im Arbeits- und Erwerbsleben, die Begutachtung in der Rehabilitation und im Schwerbehindertenrecht abgehandelt.
Im Modul Ib (12 UE) steht die kausalitätsbezogene Begutachtung und im Modul Ic (16 UE) die Begutachtung in der Pflegeversicherung, der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeits(Zusatz)versicherung und spezielle Begutachtungsfragen im Vordergrund.
Die Module Ia bis c bauen inhaltlich aufeinander auf und gewährleisten insgesamt einen grundlegenden Einblick in die Begutachtungskunde. In praktischen Übungen werden Fallbeispiele (und Fallstricke) aus der Praxis besprochen (Gruppenarbeit).
Modul II (8 UE) thematisiert fachübergreifende Aspekte der medizinischen Begutachtung.
Modul III (16 UE) thematisiert fachspezifische Aspekte der medizinischen Begutachtung aus den Bereichen Orthopädie / Unfallchirurgie und auf Anfrage Psychiatrie / Psychotherapie. Modul III bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur praxisbezogenen Aktualisierung.