Gutachterbenennungen

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Hessisches Heilberufsgesetz ist es Aufgabe der Landesärztekammer Hessen, auf Ersuchen von Behörden Sachverständige namhaft zu machen.

Pro Jahr erhält die Landesärztekammer Hessen rund 1.400 Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Versicherungen und Rechtsanwälten mit der Bitte um Benennung geeigneter ärztlicher Sachverständiger. 

Ihre Ansprechpartnerinnen für Gutachterbenennungen

E-Mail: rechtsabteilung@laekh.de
Fon: 069 97672-182 oder -163
Fax: 069 97672-169

Ebenfalls besteht die Möglichkeit der geschützten elektronischen Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der Landesärztekammer Hessen:

Organisation: Landesärztekammer Hessen
Nutzer-ID:  DE.Justiz.af5aa063-9990-44dd-8d97-bae7609b3ad0.e152

Dorfinger-Marzell, Ruth
Syndikusrechtsanwältin, Rechtsreferentin, Benennung von Ärztlichen Sachverständigen, Rechtsabteilung
Jung, Anette
Sekretärin und Sachbearbeiterin, Gebührenrecht, Rechtsabteilung