Im April 2020 wurde das Transplantationsgesetz (TPG) letztmalig novelliert, nicht zuletzt um bessere Rahmenbedingungen für die Organspende zu schaffen. Zentrales Instrument der Förderung ist der/die Transplantationsbeauftragte, den das Transplantationsgesetz nun für jedes Krankenhaus verpflichtend mit einer Freistellung mit 0,1 VK je 10 Intensivbetten vorsieht. Jede/r Transplantationsbeauftragte muss für seine/ihre Aufgabe - fachlich qualifiziert sein, um seinen/ihren Aufgaben im Sinne des TPG nachkommen zu können.
Der theoretische Teil vermittelt u. a. folgendes Fachwissen: Transplantationsmedizin, Transplantationsgesetz (TPG), Indikation zur Organspende, Hirntod/Hirntoddiagnostik, organprotektive Intensivtherapie, Prozess-/Beziehungsmanagement, Allokationsregeln, aktuelle ethische und gesellschaftliche Aspekte der Organspende und Transplantation.
Des Weiteren gehören ein eintägiges Kriseninterventionsseminar sowie die Begleitung einer Organspende zum Ausbildungscurriculum.
Blended Learning
Der theoretische Teil umfasst 32 UE, von denen 8 UE in einer vierwöchigen Telelernphase selbständig vor Beginn der Präsenzveranstaltung erarbeitet werden.
Ärztinnen und Ärzte, die in Krankenhäusern tätig sind und die Aufgabe "Transplantationsbeauftragter" übernehmen wollen. Pflegerinnen und Pfleger der Intensivstationen.