Ehrung von Medizinischen Fachangestellten, Arzthelfern/-innen und anderen Praxismitarbeitern/-innen
Die Landesärztekammer Hessen unterstützt Sie bei der Ehrung von langjährig tätigen MFA, Arzthelferinnen und Arzthelfern sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ihrer Praxis.
Die Ehrung findet in folgenden Fällen statt:
- MFA, Arzthelfer/-innen oder Gleichgestellte erhalten bei 10-jähriger Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis oder bei 25-jähriger Tätigkeit in verschiedenen niedergelassenen Praxen das Ehrenzeichen für Medizinische Fachangestellte mit Urkunde und mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.
- MFA, Arzthelfer/innen oder Gleichgestellte erhalten bei 25-jähriger Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis eine Ehrenurkunde mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.
- MFA, Arzthelfer/innen oder Gleichgestellte, die 40 Jahre in derselben niedergelassenen Praxis oder in verschiedenen Praxen tätig waren, erhalten eine Ehrenurkunde mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.
- Arzthelfer/-innen und andere Mitarbeiter/-innen erhalten bei 10-, 25- oder 40-jähriger Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis jeweils eine Urkunde mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.
Hinweis: Ausbildungszeiten werden bei der Berechnung der Berufsjahre nicht berücksichtigt!
Wurde zum Zeitpunkt der 10-, 25- oder 40-jährigen Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis die Ehrung versäumt, kann diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt nachgeholt werden, z. B. nach 12, 26 oder 41 Jahren. Die Urkunde wird dann mit "mehr als ... Jahre" ausgestellt.
Um die Ehrung für Sie zu veranlassen, wenden Sie sich bitte schriftlich an die
Landesärztekammer Hessen
Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/-innen
Frau Stoll
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
per Fax: 069 97672-128
oder per E-Mail: med.fachangestellte@laekh.de