Ehrung von Medizinischen Fachangestellten, Arzthelfern/-innen und anderen Praxismitarbeitern/-innen

Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) unterstützt Sie bei der Ehrung von langjährig tätigen MFA, Arzthelferinnen und Arzthelfern sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ihrer Praxis.

Die Ehrung findet in folgenden Fällen statt:

  1. MFA, Arzthelfer/-innen oder Gleichgestellte erhalten bei 10-jähriger Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis oder bei 25-jähriger Tätigkeit in verschiedenen niedergelassenen Praxen das Ehrenzeichen für Medizinische Fachangestellte mit Urkunde und mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.
  2. MFA, Arzthelfer/innen oder Gleichgestellte erhalten bei 25-jähriger Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis eine Ehrenurkunde mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.
  3. MFA, Arzthelfer/innen oder Gleichgestellte, die 40 Jahre in derselben niedergelassenen Praxis oder in verschiedenen Praxen tätig waren, erhalten eine Ehrenurkunde mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.
  4. Arzthelfer/-innen und andere Mitarbeiter/-innen erhalten bei 10-, 25- oder 40-jähriger Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis jeweils eine Urkunde mit Publikation im Hessischen Ärzteblatt.

Hinweis: Ausbildungszeiten werden bei der Berechnung der Berufsjahre nicht berücksichtigt!

Wurde zum Zeitpunkt der 10-, 25- oder 40-jährigen Tätigkeit in derselben niedergelassenen Praxis die Ehrung versäumt, kann diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt nachgeholt werden, z. B. nach 12, 26 oder 41 Jahren. Die Urkunde wird dann mit "mehr als ... Jahre" ausgestellt.

Ab dem 01.09.2023 erhalten die Mitglieder der LÄKH das Hessische Ärzteblatt (HÄBL) nicht mehr in der Papierversion, sondern es steht ihnen auf der Website der Kammer in der Online-Version zur Verfügung. Wer das HÄBL dennoch weiterhin in der Druckversion erhalten möchte, muss es im Portal oder per E-Mail aktiv anfordern. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Ab diesem Zeitpunkt werden auch die MFA-Ehrungen online veröffentlicht werden. Hierzu ist es erforderlich, eine Zustimmung zur namentlichen Veröffentlichung sowohl für die Print- als auch für alle Online-Ausgaben vorzulegen.

Um die Ehrung für Sie zu veranlassen, wenden Sie sich bitte schriftlich mit der erforderlichen Einverständniserklärung an die

Landesärztekammer Hessen
Abteilung Ausbildungswesen: Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/-innen
Frau Stoll
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
per Fax: 069 97672-128
oder per E-Mail: med.fachangestellte@laekh.de