Behandlungsfehler - Gutachter- und Schlichtungsstelle

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein im Bereich der Landesärztekammer Hessen tätiger Arzt bei Ihrer Behandlung einen vorwerfbaren Fehler begangen hat und Sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen der Landesärztekammer Hessen wenden.

Sie können hierfür ein Formular nutzen, das Sie online ausfüllen und am Ende der Eingabe Ihrer Daten mit Klick auf die Schaltfläche "Dokument aufrufen" öffnen müssen. Das Formular kann nicht per E-Mail versandt werden. Drucken Sie das Formular daher aus und schicken uns dieses sowie die Schweigepflichtentbindungserklärung und weitere erforderliche Unterlagen unterschrieben per Post an folgende Adresse:

Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen im Bereich der Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt

    Hier gelangen Sie zum Formular "Antrag auf Prüfung einer ärztlichen Behandlung":

    Flyer "Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen"

    Die Landesärztekammer Hessen hat einen Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle herausgegeben. Diesen können Sie als PDF-Datei hier herunterladen.

    Mitglieder der Gutachter- und Schlichtungsstelle:

    • Friedhelm Damm, Vors. Richter am LG a. D., Vorsitzender
    • Karl Klamp, Vors. Richter am LG a. D., Stellv. Vorsitzender
    • Martina Müller, Vors. Richterin am LG a. D.

    1977 wurde die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle gegründet. Die Stelle wird von Juristen (ehemals Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht und Landgericht) geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Dabei wird untersucht, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Landesärztekammer Hessen als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie unterlaufen ist, der mit gesundheitlichen Komplikationen eines Patienten verbunden ist. Auch der Frage, ob der Patient vor seiner Behandlung ausreichend aufgeklärt wurde, geht die Gutachterstelle nach.

    Wesentliche Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist es, nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich zu schaffen, sondern ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen.

    Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag eines der Beteiligten tätig. Nachdem die vollständigen Krankenunterlagen vorliegen, werden die Sachverhalte einem erfahrenen, fachspezifischen Sachverständigen zur Begutachtung übergeben. Ist die Patientin oder der Patient oder einer der Beteiligten nicht mit dessen Gutachten einverstanden, entscheidet die Kommission. Zur Beurteilung durch die Kommission werden neben einem der juristischen Mitglieder der Gutachterstelle als Vorsitzendem mehrere Fachgutachter aus dem Gebiet, dem der Schadensfall zuzuordnen ist, hinzugezogen. Der Sachverständige, der das zu überprüfende Gutachten erstattet hat, ist dabei nicht stimmberechtigt.

    Ergebnis des Verfahrens vor der Gutachterstelle ist die Entscheidung, ob anhand der schriftlichen Unterlagen ein Behandlungsfehler des Arztes, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt hat, festzustellen ist.

    Übersicht über die Verfahren der Gutachter- und Schlichtungsstelle:

    JahrAnträgeErledigungen
    gesamt
    Sachentschei-
    dungen
    davon
    Kommissions-
    entschei-
    dungen
    Behandlungs-
    fehler in Zahlen
    Behandlungs-
    fehler in %
    sonstige
    Erledi-
    gungen
    202376180038420510427,1416
    20227218954232169322472
    202180489453429312824360
    20208588094342179321,4375
    201987284342421011527,1419
    201889976541322011026,6352
    201790585543622410624,3419
    201690488451129412624,7373
    201580493758728313823,5350
    201498196860329815225,2365
    201390285749822612625,3359
    201298392255526212722,8367
    201177088859228014424,3296
    201081779449524910622299
    200989186956523611320304

    Die meisten Fälle sind in der Chirurgie – insbesondere den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie – zu verzeichnen, gefolgt von Innerer Medizin und Frauenheilkunde.

    Eklatante Fehler konnten nur selten festgestellt werden. Bei den vermeidbaren Fehlern handelt es sich zumeist um Unaufmerksamkeiten und Nachlässigkeiten, wie sie in allen Berufen vorkommen können. Die Gutachten und Kommissionsentscheidungen dienen auch dem Zweck, den behandelnden Ärzten über den Einzelfall hinaus Fehlerquellen aufzuzeigen.

      Anschrift:

      Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der Landesärztekammer Hessen
      Hanauer Landstraße 152
      60314 Frankfurt

      Fax: 069 97672-178

      E-Mail: gutachterstelle@laekh.de

      Ebenfalls besteht die Möglichkeit der geschützten elektronischen Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der Landesärztekammer Hessen:

      Organisation: Landesärztekammer Hessen

      Nutzer-ID:  DE.Justiz.af5aa063-9990-44dd-8d97-bae7609b3ad0.e152

      Büroleiterin, Kommissionsverfahren:

      Beate Kraus
      Büroleiterin, Kommissionsverfahren, Gutachter- und Schlichtungsstelle

      Gutachtenverfahren:

      Sandra Rahsmann
      Gutachtenverfahren, Gutachter- und Schlichtungsstelle
      Stefanie Thomas
      Gutachtenverfahren, Gutachter- und Schlichtungsstelle
      Andrea Dragon
      Gutachtenverfahren, Gutachter- und Schlichtungsstelle
      Claudia Gerdes
      Gutachtenverfahren, Gutachter- und Schlichtungsstelle