Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen
Aktuelles
Stellungnahme des AKEK (Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V) zur Einrichtung einer zentralen Bundes-Ethik Kommission bei den Bundesoberbehörden in der Fassung vom 06.02.2024
ethikPool-Online-Portal
Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen hat ihre Verfahren auf digitale Arbeitsweisen umgestellt.
Ab sofort werden daher Einreichungen und Anträge über das ethikPool-Online-Portal entgegengenommen. Die Übersendung einer CD entfällt.
Zur Nutzung des Online-Portals ist eine Registrierung erforderlich!
Der Zugang zum Online-Portal ist durch eine doppelte Authentifizierung (SMS-TAN-Verfahren) geschützt. Bei der Registrierung ist dringend zu beachten, dass in das Feld "Handy-Nr." eine Handynummer eingegeben werden muss, an welche die Sicherheits-TAN zum Einloggen versandt werden kann. Ohne diese Sicherheits-TAN ist ein Einloggen nicht möglich.
Für zuvor eingereichte Studien wurden bereits Benutzerkonten eingerichtet. Bitte setzen Sie sich daher telefonisch unter 069 97672-314 oder per E-Mail (ethikkommission@laekh.de) mit uns in Verbindung, damit das Benutzerkonto aktiviert werden kann.
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf den folgenden Seiten:
Aufgaben der Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission hat gem. § 2 der Satzung für die Ethik-Kommission die Aufgabe, nach § 6 a Abs. 1 Heilberufsgesetz, die von Kammermitgliedern durchzuführenden Forschungsvorhaben am Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenem Körpermaterial sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung, insbesondere mit personenbezogenen Daten, berufsethisch und berufsrechtlich zu beurteilen und die Kammermitglieder zu beraten.
Ferner nimmt die Ethik-Kommission die nach § 6 a Abs. 2 Heilberufsgesetz die einer Ethik-Kommission gesetzlich zugewiesenen Aufgaben insbesondere nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Transfusionsgesetz sowie der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung und in ergänzenden Verordnungen und Satzungen wahr. Studien mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen sind ebenfalls Gegenstand ihrer Beurteilung. Die Ethik-Kommission berät und gibt ggf. eine Stellungnahme ab.
Dieses Beratungsangebot der Ethik-Kommission steht dem kammerangehörigen Arzt zur Verfügung, damit dieser seiner Berufspflicht aus § 15 Abs. 1 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (BO) nachkommen kann.
Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 EU-DSGVO
Die Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 EU-DSGVO der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen finden Sie hier.
Sitzungstermine
- 15. Oktober 2024, Beginn: 13:30 Uhr
- 19. November 2024, Beginn: 13:30 Uhr
- 17. Dezember 2024, Beginn: 13:30 Uhr
Änderungen vorbehalten
Geschäftsbereich der Ethik-Kommission
Der Geschäftsbereich der Ethik-Kommission führt die laufenden Geschäfte der Kommission und betreut deren Mitglieder. In der Geschäftsstelle erhalten Sie weitere Informationen zur Zuständigkeit der Kommission sowie zu den verschiedenen Antragsverfahren.
Gebühren
Die Erhebung der Gebühren und Auslagen sowie deren Höhe richten sich für AMG und sonstige Studien nach dem Kostenverzeichnis der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen.
Für Stellungnahmen für MPG-Studien gilt derzeit die Hessische Verwaltungskostenordnung.
Gesetze und Verordnungen:
Die auf dieser Seite erwähnten Gesetze und Verordnungen können Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen der Ethik-Kommission einsehen und herunterladen.