Startbild: Foto von einer Hand, die einen Kugelschreiber hält und auf einen Laptopbildschirm zeigt, auf dem Bildschirm sind Grafiken von Statistiken zu sehen

Reproduktionsmedizin: Aufgaben der Landesärztekammer Hessen (LÄKH)

Die LÄKH unterstützt die reproduktionsmedizinischen Zentren in ihrem Bereich bei der Qualitätssicherung und erteilt Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen in Hessen gemäß § 121a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. In beide Aufgabenstellungen ist die bei der LÄKH angesiedelte, ehrenamtlich besetzte Ständige Kommission Reproduktionsmedizin eingebunden.

Alle wichtigen Infos dazu, sowie wichtige Dokumente zur Qualitätssicherung, Antragstellung und zur Kommission finden Sie am Ende dieser Seite unter Infos rund um Reproduktionsmedizin.

NewsBlog

Jährlicher Erfahrungsaustausch Reproduktionsmedizin
Neue Formulare für Änderungen und Anträge

Infos rund um Reproduktionsmedizin

Qualitätssicherungsverfahren
Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach §121a SGB V
Ständige Kommission Reproduktionsmedizin der LÄKH
Erfahrungsaustausch der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin mit den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren
Wichtige Dokumente

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