Reproduktionsmedizin: Aufgaben der Landesärztekammer Hessen (LÄKH)

Die LÄKH unterstützt die reproduktionsmedizinischen Zentren in ihrem Bereich bei der Qualitätssicherung und erteilt Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen in Hessen gemäß § 121a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. In beide Aufgabenstellungen ist die bei der LÄKH angesiedelte, ehrenamtlich besetzte Ständige Kommission Reproduktionsmedizin eingebunden.

Alle wichtigen Infos dazu, sowie wichtige Dokumente zur Qualitätssicherung, Antragstellung und zur Kommission finden Sie am Ende dieser Seite unter dem Punkt Wichtige Dokumente.

Erfahrungsaustausch der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin

Der 9. Erfahrungsaustausch der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin mit den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren fand am 21. Oktober 2025 von 17 Uhr bis 21 Uhr statt. 

Der 10. Erfahrungsaustausch der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin mit den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren befindet sich derzeit in der Planung.

Kontakt:
Landesärztekammer Hessen
Stabsstelle Qualitätssicherung und Gesundheitssystemanalyse
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main

Fon: +49 69 97672-195
E-Mail: qs@laekh.de

Infos zur Anfahrt und Routenplaner finden Sie auf der Seite Kontakt.

Weitere Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender der Akademie.

Infos rund um Reproduktionsmedizin

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Katrin Israel-Laubinger, M.A.
Leiterin der Stabsstelle Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Analysen im Gesundheitswesen