Kontakt
Hier finden Sie die Kontaktdaten und -adressen aller Standorte der Landesärztekammer Hessen.
Gerne stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch für Sie zur Verfügung. Wenn Sie den Namen des/der für Ihr Anliegen zuständigen Mitarbeiters/Mitarbeiterin wissen, finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten in der Liste Ansprechpartner/-innen von A bis Z.
Für die schnelle Suche nach einem Ansprechpartner/einer Ansprechpartnerin aus einer bestimmten Abteilung, verwenden Sie bitte die Liste Ansprechpartner/-innen nach Abteilungen.
Wenn Sie ein allgemeines Anliegen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail:
Patientenbeschwerden
Für Patientenbeschwerden verwenden Sie bitte unser Beschwerdeformular auf der Seite Patientenbeschwerden:
Weiterbildung: Beschwerde zum Antragsgeschehen
Sie sind mit dem Antragsgeschehen in der Ärztlichen Weiterbildung unzufrieden? Informieren Sie uns über unser Online-Beschwerdeformular und helfen Sie uns damit, unsere Servicequalität zu verbessern. Alle Beschwerden bearbeiten wir zeitnah und nehmen persönlich Kontakt mit Ihnen auf. Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Standort Frankfurt
Am Standort Frankfurt befinden sich das Hauptgebäude und weitere Einrichtungen:
- Landesärztekammer Hessen
- Hessisches Ärzteblatt
- Versorgungswerk
- Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters
Standort Bad Nauheim
Einrichtungen am Standort Bad Nauheim:
- Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung
- Carl-Oelemann-Schule
- Gästehaus der Carl-Oelemann-Schule
- Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen
Bezirksärztekammern
Die Bezirksärztekammern befinden sich in:
- Darmstadt
- Frankfurt
- Gießen
- Kassel
- Marburg
- Wiesbaden
Ansprechpartner/-innen nach Abteilungen
Hier finden Sie alle Ansprechpartner/-innen der LÄKH sortiert nach Abteilungen. Mit Klick auf die Abteilungsnamen werden Ihnen die entsprechenden Kontakte angezeigt.
Ansprechpartner/-innen von A bis Z
Auf dieser Seite listen wir alle Ansprechpartner/-innen der LÄKH in alphabetischer Reihenfolge auf. Mit Klick auf die Buchstaben werden Ihnen die entsprechenden Kontakte angezeigt.
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und/oder die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gemäß § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden.
Die Interne Meldestelle der LÄKH stellt sicher, dass diese Aufgabe unabhängig und ohne Interessenkonflikte ausgeführt werden kann und dass die notwendige Fachkunde zur Behandlung von Hinweisen vorhanden ist.