Fortbildungspunktekonto

Gesetzliche Grundlagen

Ärztliche Fortbildung trägt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei. Deshalb verpflichtet die Berufsordnung in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte dazu, sich kontinuierlich fortzubilden.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte in den Krankenhäusern eine dokumentierte Fortbildung in den §§ 95d und 136b, Abs. 1, Satz 1 SGB V gesetzlich verankert. Innerhalb von 5 Jahren müssen mindestens 250 CME (Continuing Medical Education) – Punkte durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen erworben werden, die von den Ärztekammern anerkannt sind.

Aufgabe der Landesärztekammer Hessen

Die Landesärztekammer Hessen verwaltet das sogenannte Fortbildungspunktekonto, d. h. sie protokolliert die besuchten anerkannten Veranstaltungen mitsamt den dafür festgelegten Punkten für jedes hessische Mitglied (ausgenommen Mitglieder, die bei einer anderen Kammer Hauptmitglieder sind). Mit diesem Service erhalten Ärztinnen und Ärzte eine elektronische und komfortable Übersicht ihres aktuellen Punktestandes. Ist ein/eine niedergelassener/niedergelassene Kassenarzt/Kassenärztin nachweispflichtig erfolgt gemäß § 9 des Heilberufsgesetzes eine Punktekontostandabfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Die zu einem Stichtag erworbene Gesamtpunktzahl wird daraufhin von der Landesärztekammer übermittelt. Fachärzte/Fachärztinnen in den Krankenhäusern sind ihrem jeweiligen ärztlichen Direktor gegenüber nachweispflichtig. Die Festlegung des 5-Jahres-Zeitraums ist Sache der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Klinikleitung.

Weitere Informationen über Zuständigkeiten und Abläufe finden Sie unter den FAQ bzw. entnehmen Sie der aktuellen Fortbildungsordnung.

Einsicht in das Fortbildungspunktekonto für Mitglieder...

...über das Portal:

Über das Portal unter "Fort- und Weiterbildung" auf der Seite "Punktekonto" besteht die Möglichkeit, nach erfolgreicher Registrierung den aktuellen Stand des Fortbildungspunktekontos im Internet einzusehen und einen aktuellen Punktekontoauszug auszudrucken. Den Service, der rund um die Uhr erreichbar ist, finden Sie unter: https://portal.laekh.de

...mit Hilfe der FobiApp:

Mit der App für Fortbildung der Landesärztekammer Hessen können Mitglieder neben anderen Funktionen, wie die Veranstaltungssuche, ihr Punktekonto einsehen. Um diesen Service nutzen zu können, ist eine Freischaltung über das Portal erforderlich. Weitere Infos zur FobiApp finden Sie hier.

Fortbildungsbescheinigungen einreichen

Unter "Fort- und Weiterbildung" auf Ihrer Seite "Punktekonto" im Portal gibt es einen Upload-Service für Ihre Teilnahmebescheinigungen. Folgende Formate können verarbeitet werden: PDF, TIFF, JPEG, GIF und PNG. Die max. Dateigröße beträgt 10 MB. Sie können uns Ihre Teilnahmebescheinigungen auch gerne weiterhin per Post, Fax und E-Mail zusenden.

Hinweis:
Bitte achten Sie beim Einreichen von Teilnahmebescheinigungen darauf, nur Dokumente einzureichen, die mit einem EFN-Barcode versehen sind, damit diese automatisiert verarbeitet werden können.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Fortbildungspunktekonto

Wer sind meine Ansprechpartner/-innen in der Landesärztekammer Hessen für das Punktekonto?
Wie registriere ich mich im Portal?
Wie kann ich meinen Punktekontostand erfahren?
Wo finde ich im Portal mein Punktekonto?
Welche Funktionen stehen mir im Portal zur Verfügung?
Wie erzeuge ich einen Fortbildungsnachweis nach SGB V oder ein Zertifikat?
Wie gelangen die Punkte einer besuchten Veranstaltung auf mein Punktekonto?
Wie kann ich Teilnahmebescheinigungen bei der Ärztekammer einreichen?
Warum weicht die Gesamtpunktzahl von der anrechenbaren Punktzahl ab?
Wie gelangt mein Punktestand zur Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen)?
Wie gelangt mein Punktestand an die Leitung der Krankenhäuser?
Was passiert mit meinen Punkten und der EFN, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe und die Ärztekammer wechsle?
Was ist der Unterschied zwischen einem Fortbildungsnachweis und einem Fortbildungszertifikat?
Wann bin ich als Kassenärztin/-arzt oder Fachärztin/-arzt im Krankenhaus nachweispflichtig (wie lautet mein 5-Jahres-Zeitraum)?
Wie kann ich neue Fortbildungsetiketten bestellen?
Was ist der EIV?

Barcode-Bestellung

Ärztinnen und Ärzte registrieren ihre Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung möglichst mit ihrer einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes. Die jeweiligen Barcodes können Sie in Hessen im Portal der Landesärztekammer Hessen bestellen.

Ihre Ansprechpartnerinnen: