Ausbildungsberatung/QuABB
Die Landesärztekammer hat gemäß § 76 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz die Aufgabe,
- die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen
- und sie durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden zu fördern.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss die Landesärztekammer Ausbildungsberaterinnen und -berater bestellen. Das Präsidium hat beschlossen, eine Beraterin bzw. einen Berater pro Berufsschule zu bestellen, um die einzelnen Zuständigkeitsbereiche überschaubar zu halten.
Die 24 Ausbildungsberaterinnen und -berater stellen sich - soweit sie nicht an der Berufsschule beschäftigt sind - den Auszubildenden in der Berufsschule vor und bieten Ausbildenden und Auszubildenden Sprechzeiten an. Die Kontaktdaten der Ausbildungsberater/-innen können Sie den untenstehenden Links entnehmen. Außerdem erteilen auch die jeweils zuständigen Bezirksärztekammern gerne Auskunft über die Sprechzeiten.