Förderprogramme/EQ

Bund und Land Hessen fördern die Ausbildungsbereitschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen verschiedene Förderprogramme vor.

Förderprogramme und Förderprojekte

  • Assistierte Ausbildung (AsA flex)

    Ziel der AsA ist es, jungen Menschen bei der Aufnahme und der Hinführung auf den erfolgreichen Berufsabschluss Unterstützungsleistung anzubieten. Die Unterstützungsleistung orientiert sich dabei am individuellen Bedarf des jungen Menschen. So kann für einen Teil der Zielgruppe die Förderung bereits in der Vorphase beginnen, bis zum Ende der Ausbildung dauern und ggf. eine Nachbetreuung beinhalten. Andererseits können junge Menschen mit AsA auch mit kürzeren Dauern gefördert werden, wenn sie ihre betriebliche Ausbildung auch ohne eine weitere Unterstützung mit AsA erfolgreich fortsetzen und beenden können. Auch der individuelle und zeitliche Bedarf innerhalb der jeweiligen Unterstützungselemente (Stabilisierung der beruflichen Ausbildung bzw. Stütz- und Förderunterricht) kann jeweils ganz unterschiedlich ausgeprägt sein.

    Ausbilderinnen und Ausbilder sollten sich jederzeit einen guten Überblick auch über den theoretischen Leistungsstand ihrer Auszubildenden verschaffen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass einige Defizite bestehen, kann die Assistierte Ausbildung in Anspruch genommen werden. Das ist auch schon zu Beginn der Ausbildung möglich.

    Im Zusammenhang mit entsprechenden Ergebnissen der Zwischenprüfung (Ergebnis liegt unter dem Durchschnitt der LÄKH) weist die Landesärztekammer Hessen auf die assisitierte Ausbildung hin. Die zuständigen Bezirksärztekammern benennen die lokalen Anbieter.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

  • Ausbildungsplatzförderung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler

    Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein neues Förderprogramm für Hauptschülerinnen und Hauptschüler gestartet. Ziel des Förderprogramms ist es, die Chancen von Hauptschüler/-innen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Betriebe sollen motiviert werden, Jugendliche, die den Hauptschulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule anstreben, direkt im Anschluss an die Schulentlassung in Ausbildung zu nehmen und diesen Jugendlichen so den Übergang in eine duale Berufsausbildung ohne "Warteschleife" zu ermöglichen.

    Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Arbeitgeber/-innen betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen und ihre Ausbildung direkt nach der Schulentlassung im Ausbildungsjahr 2022 beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen bei der Arbeitsverwaltung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein.

    Ausführliche Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel.

    Ausbildungsplatzförderung für Abbrecher, Altbewerber und Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf

    Eine zusätzliche Unterstützung erhalten Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrechern, Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf sowie Altbewerberinnen und -bewerbern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung bieten.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Regierungspräsidums Kassel.

  • Digitalisierungszuschuss (DIGI-Zuschuss)

    Die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Digitalisierung ist seitens des Landes Hessen erweitert worden. Der DIGI-Zuschuss besteht bereits, wird jedoch dieses Jahr erstmal um ein Angebot zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte erweitert. Bezuschusst werden die geltend gemachten Ausgaben mit bis zu 50% (maximale Fördersumme: 10.000 Euro pro Antrag).

    Als Einstieg kann der kostenlose und anonyme online DIGI-Check des Landes genutzt werden. Zusätzlich stehen Ihnen verschiedene Angebote der DIGI-Beratung zur Verfügung.

    Weitere Informationen folgen in Kürze auf der Website der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

    Fragen zur neuen Förderung beantworten die zuständigen Ansprechpersonen bei der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) (Kontaktdaten ebenfalls bei den Informationen zum DIGI-Zuschuss).

  • Einstiegsqualifizierung/EQ

    Die Landesärztekammer Hessen beteiligt sich seit Jahren am Bündnis für Ausbildung.
    In diesem Zusammenhang haben wir der Politik zugesagt, für neue Ausbildungs- und Praktikumsplätze bei den hessischen Ärztinnen und Ärzten zu werben, soweit dies in Anbetracht der gesundheitspolitischen Entwicklung vertretbar ist.

    Was ist ein EQ-Praktikum?

    Bei mangelnder Ausbildungsreife oder nicht ausreichenden Deutschkenntnissen sollte vor dem Start der Berufsausbildung eine Berufsausbildungsvorbereitung stattfinden. Folgende Möglichkeiten der Berufsausbildungsvorbereitung gibt es:

    - Einstiegsqualifizierung (EQ) siehe Webseite: https://www.laekh.de/fuer-mfa/berufsausbildung/foerderprogramme-eq
    - Einstiegsqualifizierung plus Sprache (EQplus) siehe Webseite: https://www.wirtschaft-integriert.de/

    Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum gemäß SGB III. Ziel des Praktikums ist es, die Ausbildungsreife zu erreichen.
    § 26 Berufsbildungsgesetz ist die rechtliche Basis für das Vertragsverhältnis im Rahmen der Einstiegsqualifizierung. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis.

    Die Bundesagentur für Arbeit - Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter - fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung bis zu einer Höhe von 262 Euro monatlich (siehe Antrag auf Förderung) zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von monatlich derzeit (Stand Oktober 2023) 131 Euro unabhängig von der tatsächlich gezahlten Förderung. Die sprachliche Förderung wird vom Land Hessen übernommen.

    Das EQ-Praktikum dauert mindestens 6 und höchstens 12 Monate.

    Der Betrieb reicht den Praktikumsvertrag in 4-facher Ausfertigung mit einer Kopie des Antrags auf Förderung bei der Landesärztekammer Hessen ein. Nach Prüfung und Genehmigung des Vertrages sendet die Landesärztekammer diesen mit einem Sichtvermerk an den Betrieb zurück.

    Da es sich um eine Maßnahme der Berufsausbildungsvorbereitung handelt, kann die Praktikumszeit nicht mit der Berufsausbildung gleichgesetzt werden. Das bedeutet, die Dauer des EQ-Praktikums kann nicht nachträglich als Ausbildungszeit angerechnet werden.

    Die Entscheidung, ob ein/e Bewerber/in als Auszubildende oder EQ-Praktikantin eingestellt wird, muss vorher erfolgen, das EQ-Praktikum kann aber - nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur - auch zu Gunsten einer Berufsausbildung vorzeitig beendet werden.

    Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule richtet sich nach dem Hessischen Schulgesetz. Bei einem EQ-Praktikum handelt es sich aber schwerpunktmäßig um eine betriebliche Maßnahme.

    Wir möchten deshalb darum bitten, sowohl Ausbildungsplätze als auch Praktikumsplätze anzubieten.

    Unterlagen zur Einstiegsqualifizierung:

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Schäfers, Sandra
    Sekretärin, Sachbearbeiterin, MFA-Ausbildungswesen
  • Gut ausbilden

    Häufig finden kleine Betriebe nicht mehr genug Bewerberinnen und Bewerber, um ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Umso wichtiger ist es, dass kleine Betriebe durch vorbildliche Ausbildungsqualität überzeugen und als Ausbildungsbetrieb für den Fachkräftenachwuchs attraktiv sind. Mit dem Förderprogramm "gut ausbilden“ hilft Hessen kleinen Betrieben und gemeinnützigen Organisationen durch Qualifizierung für Betriebsleitungen, Ausbildungspersonal und Auszubildende. 

    Das Förderprogramm endete zum 31.12.2022.

  • ProAbschluss

    Hessen unterstützt mit der Initiative ProAbschluss Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Berufsabschluss durch Fördermittel und Coaching dabei, sich zu einer Fachkraft weiter zu qualifizieren.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Wiesbaden.

  • Verbundausbildung in Unternehmen

    Verbundausbildung bringt Vorteile für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende. Kleinere Betriebe können sich an der Ausbildung beteiligen und sich die Aufgaben sowie die Vermittlung der Ausbildungsinhalte teilen. Auszubildende haben Zugang zu mehreren Betrieben, dadurch erweitert sich das Ausbildungsspektrum. Aus der Sicht der Unfallversicherung ist es unproblematisch solange es einen Haupt-Ausbildungsbetrieb gibt, der den Berufsausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abgeschlossen hat.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel.

Weitere Infos:

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die Website des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der Website der Bundesagentur für Arbeit und bei Ihrer zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung oder Kommune.