Approbation

Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchten nun als Ärztin/Arzt arbeiten? In Deutschland benötigen Sie zur Ausübung des Arztberufs eine Approbation bzw. eine (Berufs-)Erlaubnis. Die Approbation ist in der Approbationsordnung geregelt.

In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen Ansprechpartner für Fragen rund um die Approbation und Berufserlaubnis zur Ausübung des Arztberufs. Die notwendigen Informationen sowie Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie auf der Website des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Ausländische Ärztinnen und Ärzte, die eine Fachsprachprüfung ablegen müssen, stellen zunächst einen Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis beim HLfGP. Danach können sie sich im Portal der Landesärztekammer Hessen registrieren und zur Fachsprachprüfung anmelden. Das Team Fachsprachprüfungen beantwortet Fragen gern telefonisch unter 069 97672-501 oder per E-Mail  unter fachsprachpruefung@laekh.de. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Hinweise zur Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Hessen".