Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen

Anträge auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung können über das Portal der Landesärztekammer gestellt werden. Nach Ihrer Anmeldung am Portal können Sie unter dem Menüpunkt "Fort- und Weiterbildung" > "Antrag auf Anerkennung einer ärztlichen Fortbildung" Ihre Fortbildungsveranstaltung beantragen.

Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt zentral durch die Anerkennungsstelle der Landesärztekammer Hessen.

Für das Zertifizierungsverfahren gelten die aktuell gültige Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen, die zugehörige Richtlinie sowie die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung.

Wichtige Infos: Voraussetzungen zur Zertifizierung

Der Antrag muss unter Beifügung des vollständigen/gültigen Programms (mit sämtlichen u. g. Angaben sowie Angaben zum zeitlichen Ablauf und den Referenten) spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Portal gestellt werden. Die einzelnen Programmpunkte müssen den jeweiligen Referenten zugeordnet sein.

Unvollständige Anträge werden nach Ablauf der Nachreichfrist kostenpflichtig abgelehnt.

Antragsteller ist, wer im Portal der Landesärztekammer Hessen die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme beantragt. Er ist Ansprechpartner der Anerkennungsstelle, an ihn ergehen alle Bescheide im Verfahren, und er schuldet gem. § 9 Abs. 1 der Fortbildungsordnung die Gebühren entsprechend der Kostensatzung.

Die/Der wissenschaftliche Leiter/-in muss Ärztin/Arzt sein.

Die Inhalte einer ärztlichen Fortbildung müssen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein. Dienstleistungen und/oder Produkte dürfen nicht beworben werden. Interessenkonflikte sind offenzulegen. Diese Hinweise müssen sich auf allen Veranstaltungsankündigungen (Programm, Flyer, Website etc.) befinden (siehe Beispiele A und B unten).

Bei gesponserten Veranstaltungen, bei Veranstaltungen von pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern von Medizinprodukten, Dienstleistern (z. B. Labore) bzw. von diesen abhängigen/beauftragten Unternehmen sind die Höhe der Gesamtaufwendung (z. B. Kosten für die Ausrichtung der Veranstaltung, geldwerter Vorteil, Referentenhonorare, Bewirtungskosten etc.) sowie die jeweiligen Zuwendungen der Sponsoren offen zu legen
Diese Angaben müssen in allen Veranstaltungsankündigungen (Programm, Flyer, Website etc.) erfolgen (Beispiel s. unten Fall A). Die Nennung der Sponsoren darf nicht als Marketingmittel missbraucht werden.

Bei anderen Veranstaltern müssen Angaben zur Gesamtaufwendung nur gemacht werden, wenn diese voraussichtlich € 3.500 pro Tag überschreiten (Beispiel s. unten Fall B).

Zusätzlich beizufügen ist eine Liste aller Referenten mit Angaben zu deren Qualifikation und Arbeitgeber/Dienstadresse.

Veranstalter, Referenten und die wissenschaftliche Leitung müssen in einer Selbstauskunft ihre potenziellen Interessenkonflikte gegenüber den Teilnehmern offen legen (z. B. erste Folie bei Vorträgen, die mindestens 10 Sekunden sichtbar bleiben muss, Handout, Aushang, Hinweis im Programm, Link oder Download). Zusätzlich muss dies auch auf Anforderung gegenüber der LÄKH erfolgen.
 

Beispielformulierung:

Fall A)
"Die Inhalte dieser Veranstaltung werden produkt- und dienstleistungsneutral gestaltet. Wir bestätigen, dass die wissenschaftliche Leitung und die Referenten potentielle Interessenkonflikte gegenüber den Teilnehmern offenlegen. Folgende Firmen treten als Sponsoren auf: Firma XYZ mit 3.500€, Firma ABC mit 200€. Die Gesamtaufwendungen der Veranstaltung belaufen sich auf ca. 15.000€."

Fall B)
"Die Inhalte dieser Veranstaltung werden produkt- und dienstleistungsneutral gestaltet. Wir bestätigen, dass die wissenschaftliche Leitung und die Referenten potentielle Interessenkonflikte gegenüber den Teilnehmern offenlegen. Es besteht kein Sponsoring der Veranstaltung, die Gesamtaufwendungen der Veranstaltung belaufen sich auf ca. 9.000€."
 

Bitte verwenden Sie das Antragsverfahren im Portal der Landesärztekammer Hessen: https://portal.laekh.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

1. Wie stelle ich einen Antrag auf Zertifizierung?
2. Welche Ärztekammer ist für die Zertifizierung von Online-Veranstaltungen zuständig?
3. Welche Online-Veranstaltungsformen sind möglich?
4. Kann der Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung per E-Mail gestellt werden?
5. Ist die Antragstellung gebührenpflichtig und wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren?
6. Wie erfahre ich, ob der Antrag eingegangen ist und in welchem Status er sich befindet?
7. Es gibt „Rückfragen“ zu meinem Antrag bzw. der Antrag wurde mir „zur Nachbesserung“ zurückgeschickt. Was muss ich tun?
8. Was ist im Antrag bei der Angabe der Rechnungsanschrift zu beachten?
9. Wie werden die Fortbildungspunkte berechnet?
10. Was sind Interessenkonflikte?
11. Dürfen Mitarbeiter/-innen eines Pharma-Unternehmens als Referenten/-innen auftreten?
12. Dürfen die Sponsoren im Programm als Premium-, Gold- oder Silbersponsor bezeichnet werden?
13. Ist bei einem Online-Kongress eine virtuelle Industrieausstellung möglich?
14. Darf ein Sponsor personenbezogene Daten der Teilnehmer verwenden?
15. Warum werden Vortragsfolien und/oder Sponsorenverträge angefordert?
16. Wie erfolgt die Freigabe der Fortbildungsmaßnahme?
17. Ich bin der wissenschaftlicher Leiter/die wissenschaftliche Leiterin und habe keine Benachrichtigung über die erforderliche Freigabe erhalten (für Portal-Benutzer/-innen).
18. Ich bin der wissenschaftliche Leiter/die wissenschaftliche Leiterin und habe keine Benachrichtigung über die erforderliche Freigabe erhalten (kein Portalbenutzer/keine Portalbenutzerin).
19. Ich habe Probleme bei der Registrierung/Anmeldung im Portal.
20. Ich bin Portal-Benutzer/-in und möchte meine E-Mail-Adresse ändern/korrigieren.
21. Wie werden nach der Veranstaltung die Fortbildungspunkte gemeldet?
22. Wo finde ich das VNR-Passwort für die Punktemeldung über den EIV?
23. Gibt es Fristen für die Punktemeldung?
24. Wie lange müssen Teilnehmerlisten aufbewahrt werden?
25. Wo finde ich den Gebührenbescheid/Rechnung?
26. Wie ändere ich meine hinterlegte Bankverbindung?

Elektronischer Informationsverteiler (EIV)

Eine wechselseitige Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen unter den Kammern macht es möglich, dass Ärzte anerkannte Fortbildungsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet nutzen können.

Werden die Punktemeldungen elektronisch vorgenommen, muss sichergestellt werden, dass die Punkte von jedem Teilnehmer zur jeweils zuständigen Ärztekammer gelangen. Dafür sorgt der Elektronische Informationsverteiler (EIV). Er verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern (VNR) sowie über die Information, welche einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) zu welcher Kammer gehört. Diese Daten werden regelmäßig von den Kammern aktualisiert und ermöglichen die Verifizierung und Zuordnung der vom Veranstalter eingehenden Meldungen und deren Verteilung an die richtige Ärztekammer.

Ärztinnen und Ärzte registrieren ihre Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung möglichst mit ihrer einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes. Die jeweiligen Barcodes können Sie in Hessen unter der Adresse https://portal.laekh.de bestellen.

Nur wenn einem Veranstalter die EFN (am besten in Form des Barcodes) vorliegen, können die erworbenen Punkte über den EIV in das elektronische Punktekonto eingelesen werden. Über einen gesicherten Portal-Zugang kann der Arzt sich über seinen aktuellen Punktestand informieren - in der Landesärztekammer Hessen unter https://portal.laekh.de.

Die unten stehende Grafik stellt eine schematische Darstellung des Zusammenspiels von OnlineZert, Kammerdatenbank, EIV und Fortbildungspunktekonto dar. Für eine vergrößerte Darstellung mit Erläuterungen im PDF-Format klicken Sie bitte auf das Bild.

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