Punktemeldung für Veranstalter/-innen

Gemäß § 7 Abs. 5 Fortbildungsordnung ist die Anbieterin/der Anbieter einer Fortbildung verpflichtet, zur Punktemeldung das elektronische Verfahren der Bundesärztekammer (EIV) zu verwenden und innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende die Teilnehmerpunkte zu melden. 

Bei Übermittlung von Teilnehmerlisten muss die Landesärztekammer Hessen die Punktemeldung vornehmen und wird dafür ab dem 01.07.2026 zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.

Hier melden Sie Ihre Punkte:

Hier finden Sie eine Anleitung zur Punktemeldung:

Die Zugangsdaten für Ihre Veranstaltung finden Sie in Ihrem persönlichen Konto im Portal unter "Fortbildungsveranstaltung verwalten".