Startbild: Foto von Menschen bei einem Vortrag, im Vordergrund eine rothaarige Frau, die in die Kamera lächelt
Veranstaltungsangebot der Akademie
Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, Fortbildung nach Curriculum der Bundesärztekammer.

Kursleitung

Prof. Dr. med. H. Bratzke

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte, die Kenntnisse für die verkehrsmedizinische Patientenberatung und fachspezifische Kenntnisse für die verkehrsmedizinische Begutachtung erwerben möchten. 

Ansprechpartner

Joanna Jerusalem
Fon: 06032 782-203
Fax: 069 9767267-203
E-Mail: joanna.jerusalem@laekh.de

Inhalt

Der erste Abschnitt dieser Fortbildung (Modul I-III) vermittelt die für die verkehrsmedizinische Patientenberatung und Probandenbegutachtung erforderlichen Kenntnisse. Nach dem Patientenrechtegesetz gehört es zu den ärztlichen Aufgaben, auf verkehrsmedizinisch relevante Faktoren im Rahmen der Risikoaufklärung einzugehen (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamentengabe u.a.).

Im zweiten Abschnitt (Modul IV) werden wesentliche fachspezifische Kenntnisse vermittelt, die für die verkehrsmedizinische Begutachtung gemäß §14 der FeV erforderlich sind.

Im fakultativ ergänzend angebotenen dritten Abschnitt (Modul V) werden die Anforderungen an die Probennahme im Rahmen verkehrsmedizinischer Untersuchungen dargestellt, wie sie gemäß den CTU-Kriterien (chemisch-toxikologische Untersuchungen) Voraussetzung für eine forensische Analytik sind.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestimmt, dass bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisinhabers die Behörde das Beibringen eines Gutachtens anordnen kann. In § 11 Abs. 2 der FeV ist geregelt, dass die zuständige Behörde bei Anordnung eines solchen Gutachtens auch bestimmt, von welchem Arzt das Gutachten erstellt werden soll.

Für die Gutachtenerstellung kommen folgende Ärzte in Frage:
  • ein für die Feststellung zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
  • ein Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung oder
  • ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.


Die vorliegende Fortbildung setzt das Curriculum "Verkehrsmedizinische Begutachtung" der Bundesärztekammer um. Mit ihrem vollständigen Besuch erwerben Fachärztinnen und Fachärzte die „Verkehrsmedizinische Qualifikation“ nach § 11 der FeV. Sie sind damit berechtigt, die Bezeichnung „Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation“ zu führen und Fahreignungsgutachten für die Fahrerlaubnisbehörde zu erstellen.

Bitte beachten Sie: Die Belegung der Fortbildungsmodule in der vorgesehene Reihenfolge ist für den Erwerb der Qualifikation verbindlich!

Ärzte des Gesundheitsamtes (auch einige andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung) sowie Arbeits- und Betriebsmediziner sind auch ohne diesen Qualifikationsnachweis berechtigt, Fahreignungsgutachten für die Fahrerlaubnisbehörde zu erstellen. Für Fahreignungsuntersuchungen gem. Anlage 5 Abs. 1 der FeV (LKW / Fahrgastbeförderung) wird dieser Qualifikationsnachweis nicht benötigt.

Veranstaltungsdaten

Veranstaltung Datum Ort
Modul I - III 21.06.2024 13:00 Uhr - 22.06.2024 14:30 Uhr Bad Nauheim weitere Informationen zur Veranstaltung Modul I - III
Veranstaltung: Modul I - III
Unterrichtseinheiten: 12
Fortbildungspunkte: 12
Teilnahmegebühr: 363,00 € (ermäßigt: 326,70 €)
Veranstaltungsort: Bad Nauheim
Max. Teilnehmerzahl: 40
Termine: 21.06.2024 13:00 Uhr - 22.06.2024 14:30 Uhr
Bitte beachten: Die Module I bis III sind vor Modul IV zu absolvieren
Modul IV 01.11.2024 09:00 Uhr - 02.11.2024 13:25 Uhr Bad Nauheim weitere Informationen zur Veranstaltung Modul IV
Veranstaltung: Modul IV
Unterrichtseinheiten: 12
Fortbildungspunkte: 12
Teilnahmegebühr: 363,00 € (ermäßigt: 326,70 €)
Veranstaltungsort: Bad Nauheim
Max. Teilnehmerzahl: 40
Termine: 01.11.2024 09:00 Uhr - 02.11.2024 13:25 Uhr
Bitte beachten: Die Module I bis III sind vor Modul IV zu absolvieren.

Modul V 02.11.2024 13:55 Uhr - 02.11.2024 17:10 Uhr Bad Nauheim weitere Informationen zur Veranstaltung Modul V
Veranstaltung: Modul V
Unterrichtseinheiten: 4
Fortbildungspunkte: 4
Teilnahmegebühr: 121,00 € (ermäßigt: 108,90 €)
Veranstaltungsort: Bad Nauheim
Max. Teilnehmerzahl: 40
Termine: 02.11.2024 13:55 Uhr - 02.11.2024 17:10 Uhr
Bitte beachten: Es wird empfohlen, die Module I bis IV vor Modul V zu absolvieren.


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Schematische Übersicht über die Veranstaltungen der Akademie

Veranstaltungskalender:

Der gedruckte Veranstaltungskalender listet gebündelt alle Veranstaltungen des laufenden Jahres auf. Wenn Sie ein Druckexemplar erhalten möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: akademie@laekh.de.