Landesärztekammer fordert: Keine Behinderung von Ärzten als ehrenamtliche Richter

Pressemitteilung

Resolution des hessischen Ärzteparlaments

Dass Ärztinnen und Ärzte in ihrer Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit beim Berufs- und Finanzgericht wiederholt von ihren Arbeitgebern behindert werden, stößt in der hessischen Ärzteschaft auf scharfe Kritik.

So verwahrte sich auch die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen im November 2010 in einer Resolution mit aller Entschiedenheit gegen jedwede Behinderung bei der Ausübung der staatsbürgerlichen Pflichten. Ausdrücklich behält sich das hessische Ärzteparlament rechtliche Schritte gegen eventuelle künftige Behinderungen, respektive Nötigungen seitens der Arbeitgeber vor.

Außerdem werden die staatlichen Aufsichtsgremien und die Hessische Krankenhausgesellschaft ausdrücklich dazu aufgefordert, diesen Missständen Einhalt zu gebieten.

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