Kenntnisprüfungen

Die Landesärztekammer Hessen führt im Auftrag des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Kenntnisprüfungen für Ärztinnen und Ärzte mit einer ärztlichen Qualifikation aus Drittstaaten durch. 

Die Prüfungen finden im Dr. Reinfried Pohl-Zentrum für medizinische Lehre in Marburg sowie in den Räumen der Landesärztekammer Hessen am Standort Bad Nauheim statt.

Anmeldung zur Kenntnisprüfung

Der Anmeldeprozess im Überblick:

Schritt 1: Antragstellung beim HLfGP
Bitte stellen Sie zunächst beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) einen Antrag auf Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des HLfGP.

Schritt 2: Übermittlung der Anmeldung
Wenn eine Kenntnisprüfung erforderlich ist, übermittelt das HLfGP Ihre Anmeldung an die Landesärztekammer Hessen.

Schritt 3: Eingangsbestätigung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der Landesärztekammer Hessen eine Eingangsbestätigung. Der gesetzliche Rahmen für die Eingangsbestätigung von Anträgen beträgt bis zu vier Wochen.

Schritt 4: Terminvergabe und Einladung
Die weitere Terminvergabe erfolgt durch die Landesärztekammer Hessen. Sobald Ihnen ein Prüfungstermin zugeteilt wurde, erhalten Sie die entsprechenden Informationen zur Prüfung.

Ablauf der Kenntnisprüfung:

Bitte erscheinen Sie pünktlich für die Begrüßung und eine Einführung in den Prüfungsablauf.

Folgende Dinge sind mitzubringen: eigener Arztkittel und ein Kugelschreiber.

Sie werden in einer simulierten praktischen Situation an einem Patienten (Schauspielpatient) geprüft. Der Patient berichtet von seinen Symptomen und spielt z. B. Schmerzen.

Der praktische Prüfungsteil findet immer simuliert statt; das bedeutet, dass eine Arzt-Patienten-Konsultation so realistisch wie möglich gespielt wird.

Ihre Aufgabe ist es, eine zielgerichtete Anamnese zu erheben und eine zielgerichtete körperliche Untersuchung durchzuführen. Bitte lassen Sie den Patienten sich nicht unnötig entkleiden, aber soweit, wie es für Ihre Untersuchungen notwendig ist. Wenn Sie weitere Untersuchungen anfordern möchten (EKG, Urinuntersuchung, Ultraschallbild, Blutbild, Labor etc.), sagen Sie dies dem Patienten. Wenn diese Befunde für Ihren Patienten vorliegen, werden sie Ihnen in der Prüfung ausgehändigt.

Zum Schluss sollten Sie dem Patienten erklären, welche Verdachtsdiagnose Sie haben, welche weiteren diagnostischen Maßnahmen nun auf ihn zukommen und wie diese ablaufen oder welche Therapie Sie wählen.

Dafür haben Sie insgesamt bis zu 20 Minuten Zeit. Alle Instrumente, die Sie benötigen, finden Sie dort vor. Sie können sich während Ihrer Prüfung am Patienten Notizen machen.

Anschließend gehen Sie in einen anderen Raum und dokumentieren Ihre Befunde. Dafür haben Sie insgesamt bis zu 30 Minuten Zeit. Hilfsmittel wie Smartphones, digitale Hilfsmittel oder Bücher sind nicht gestattet. Danach geben Sie Ihre Dokumentation bei einem LÄKH-Mitarbeiter oder LÄKH-Mitarbeiterin ab und warten, bis Sie erneut von Ihren Prüferinnen und Prüfern aufgerufen werden.

Es folgt eine 60-minütige mündliche Prüfung bei drei Prüferinnen und Prüfern. Danach beraten sich die Prüferinnen und Prüfer über ihre Bewertung und teilen Ihnen dann das Ergebnis mit.

Während der Prüfung halten wir Wasser, Kaffee, Tee und Obst für Sie bereit.

FAQ zu den Kenntnisprüfungen

Servicenummer:

Weitere Informationen zu den Fachsprach- und Kenntnisprüfungen erhalten Sie unter der Servicenummer

+49 69 97672-501

oder bei den jeweiligen Ansprechpartnern/-innen:

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Kerstin Kalhöfer
Teamleiterin, Fachsprach- und Kenntnisprüfungen
Eleni Koutsidou
Sachbearbeiterin, Fachsprach- und Kenntnisprüfungen
Alexander Leichner
Sachbearbeiter, Fachsprach- und Kenntnisprüfungen

Webinare: Approbation mit Drittstaatenabschluss beantragen

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) und das Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen bieten gemeinsam Onlineveranstaltungen an zur Beantragung der Approbation mit einem Abschluss aus einem Drittstaat. Die Veranstaltungen sollen sowohl den Antragstellerinnen und Antragstellern als auch den Arbeitgerinnen und Arbeitgebern Informationen über das Antragsverfahren geben.