Fachsprachprüfungen

Die Landesärztekammer Hessen führt im Auftrag des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Fachsprachprüfungen für Ärztinnen und Ärzte durch. Die Fachsprachprüfung ist Teil des Approbationsverfahrens und dient dem Nachweis der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen deutschen Fachsprachkenntnisse.

Anmeldung zur Fachsprachprüfung:

  1. Sie stellen einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim HLfGP.
  2. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom HLfGP.
  3. Sie registrieren sich im Portal der Landesärztekammer Hessen und stellen den Antrag auf Fachsprachprüfung.
  4. Nach Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie Ihren Prüfungstermin.

Ein Antrag auf Fachsprachprüfung ist erst möglich, nachdem Sie vom HLfGP eine Eingangsbestätigung erhalten haben.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den nachfolgenden FAQ.

Die Landesärztekammer Hessen nimmt Fachsprachprüfungen nur im Bereich Humanmedizin ab. Zahnärztinnen und Zahnärzte melden sich bitte bei der Landeszahnärztekammer Hessen.

Ablauf der Fachsprachprüfung:

Die Fachsprachprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen. Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Begrüßung und Einführung in den Prüfungsablauf und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Andernfalls wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.

  • Vokabeltest - 20 Minuten:
    Der Vokabeltest findet unter Aufsicht eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) statt. Hilfsmittel wie Smartphones, digitale Hilfsmittel oder Bücher sind nicht gestattet. Im Anschluss werden Sie zum nächsten Prüfungsteil begleitet.
     
  • Arzt-Patienten-Gespräch - 20 Minuten:
    Eine Prüferin oder ein Prüfer spielt die Rolle eines Patienten und schildert Ihnen die vorliegenden Beschwerden. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Anamnese zu erheben, gezielte Nachfragen zu stellen und dem Patienten Ihr weiteres Vorgehen zu erläutern.

    Dazu gehören insbesondere:

    • die Erläuterung Ihrer Verdachtsdiagnose,
    • die Besprechung weiterer diagnostischer Maßnahmen,
    • die Erklärung möglicher Behandlungsmaßnahmen und
    • die Beantwortung der Fragen des Patienten.


    Während des Gesprächs dürfen Sie sich Notizen machen. Papier wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie eigene Stifte mit (keine Bleistifte).
     

  • Schriftliche Ausarbeitung - bis zu 20 Minuten:
    Im Anschluss dokumentieren Sie die erhobenen Befunde auf einem von der Landesärztekammer Hessen bereitgestellten Anamnesebogen. Die schriftliche Ausarbeitung erfolgt in einem separaten Raum. Hilfsmittel wie Smartphones, digitale Hilfsmittel oder Bücher sind nicht gestattet. Nach Abschluss geben Sie Ihre Dokumentation bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ab und werden zum letzten Prüfungsteil begleitet.
     
  • Arzt-(Ober-)Arzt-Gespräch - 20 Minuten:
    Im abschließenden Prüfungsteil führen Sie ein kollegiales Fachgespräch mit den Prüferinnen und Prüfern.

    Dabei erläutern Sie insbesondere:
    • die erhobene Anamnese,
    • Ihre Diagnose und gegebenenfalls Differenzialdiagnosen,
    • die Prognose,
    • den geplanten Behandlungsablauf sowie
    • die Epikrise.
       
  • Organisatorische Hinweise:
    Nachdem sich die Prüferinnen und Prüfer beraten haben, wird Ihnen Ihr Ergebnis mitgeteilt.
    Bitte planen Sie für die Fachsprachprüfung insgesamt ca. zwei Stunden ein. Während der Prüfung halten wir Wasser, Kaffee und Tee für Sie bereit.

FAQ zu den Fachsprachprüfungen

Servicenummer:

Weitere Informationen zu den Fachsprach- und Kenntnisprüfungen erhalten Sie unter der Servicenummer

+49 69 97672-501

oder bei den jeweiligen Ansprechpartnern/-innen:

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Kerstin Kalhöfer
Teamleiterin, Fachsprach- und Kenntnisprüfungen
Hakan Süner
Sachbearbeiter, Fachsprach- und Kenntnisprüfungen
Jan Philip Wolf
Sachbearbeiter, Fachsprach- und Kenntnisprüfungen

Webinare: Approbation mit Drittstaatenabschluss beantragen

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) und das Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen bieten gemeinsam Onlineveranstaltungen an zur Beantragung der Approbation mit einem Abschluss aus einem Drittstaat. Die Veranstaltungen sollen sowohl den Antragstellerinnen und Antragstellern als auch den Arbeitgerinnen und Arbeitgebern Informationen über das Antragsverfahren geben.