Fachsprachprüfungen
Die Landesärztekammer Hessen führt im Auftrag des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Fachsprachprüfungen für Ärztinnen und Ärzte durch. Die Fachsprachprüfung ist Teil des Approbationsverfahrens und dient dem Nachweis der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen deutschen Fachsprachkenntnisse.
Anmeldung zur Fachsprachprüfung:
- Sie stellen einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim HLfGP.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom HLfGP.
- Sie registrieren sich im Portal der Landesärztekammer Hessen und stellen den Antrag auf Fachsprachprüfung.
- Nach Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie Ihren Prüfungstermin.
Ein Antrag auf Fachsprachprüfung ist erst möglich, nachdem Sie vom HLfGP eine Eingangsbestätigung erhalten haben.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den nachfolgenden FAQ.
Die Landesärztekammer Hessen nimmt Fachsprachprüfungen nur im Bereich Humanmedizin ab. Zahnärztinnen und Zahnärzte melden sich bitte bei der Landeszahnärztekammer Hessen.
Ablauf der Fachsprachprüfung:
Die Fachsprachprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen. Bitte erscheinen Sie pünktlich zur Begrüßung und Einführung in den Prüfungsablauf und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Andernfalls wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet.
- Vokabeltest - 20 Minuten:
Der Vokabeltest findet unter Aufsicht eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) statt. Hilfsmittel wie Smartphones, digitale Hilfsmittel oder Bücher sind nicht gestattet. Im Anschluss werden Sie zum nächsten Prüfungsteil begleitet.
Arzt-Patienten-Gespräch - 20 Minuten:
Eine Prüferin oder ein Prüfer spielt die Rolle eines Patienten und schildert Ihnen die vorliegenden Beschwerden. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Anamnese zu erheben, gezielte Nachfragen zu stellen und dem Patienten Ihr weiteres Vorgehen zu erläutern.
Dazu gehören insbesondere:- die Erläuterung Ihrer Verdachtsdiagnose,
- die Besprechung weiterer diagnostischer Maßnahmen,
- die Erklärung möglicher Behandlungsmaßnahmen und
- die Beantwortung der Fragen des Patienten.
Während des Gesprächs dürfen Sie sich Notizen machen. Papier wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie eigene Stifte mit (keine Bleistifte).
- Schriftliche Ausarbeitung - bis zu 20 Minuten:
Im Anschluss dokumentieren Sie die erhobenen Befunde auf einem von der Landesärztekammer Hessen bereitgestellten Anamnesebogen. Die schriftliche Ausarbeitung erfolgt in einem separaten Raum. Hilfsmittel wie Smartphones, digitale Hilfsmittel oder Bücher sind nicht gestattet. Nach Abschluss geben Sie Ihre Dokumentation bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ab und werden zum letzten Prüfungsteil begleitet.
- Arzt-(Ober-)Arzt-Gespräch - 20 Minuten:
Im abschließenden Prüfungsteil führen Sie ein kollegiales Fachgespräch mit den Prüferinnen und Prüfern.
Dabei erläutern Sie insbesondere:- die erhobene Anamnese,
- Ihre Diagnose und gegebenenfalls Differenzialdiagnosen,
- die Prognose,
- den geplanten Behandlungsablauf sowie
- die Epikrise.
- Organisatorische Hinweise:
Nachdem sich die Prüferinnen und Prüfer beraten haben, wird Ihnen Ihr Ergebnis mitgeteilt.
Bitte planen Sie für die Fachsprachprüfung insgesamt ca. zwei Stunden ein. Während der Prüfung halten wir Wasser, Kaffee und Tee für Sie bereit.
FAQ zu den Fachsprachprüfungen
-
Für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung benötigen Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Diese erhalten Sie, nachdem Sie beim HLfGP einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis gestellt haben.
Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung können Sie über das Portal der Landesärztekammer Hessen einen Antrag auf Fachsprachprüfung stellen.
-
Sofern Sie bisher einer anderen Landesärztekammer zugeordnet waren und die Fachsprachprüfung künftig in Hessen ablegen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Das HLfGP prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung der Fachsprachprüfung in Hessen vorliegen. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung können Sie sich über das Portal der Landesärztekammer Hessen zur Fachsprachprüfung anmelden.
-
Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt ausschließlich online über das Portal der Landesärztekammer Hessen.
Dort erstellen Sie zunächst ein Profil. Nach erfolgreicher Registrierung stellen Sie den Antrag im Portal unter "Prüfungen" > "Fachsprachprüfung" > "Meine Anträge" > "Neuen Antrag stellen".
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den neu erstellten Antrag, um das Kontextmenü zu öffnen. Wählen Sie anschließend den entsprechenden Menüpunkt aus, um die Anmeldung zur Fachsprachprüfung abzuschließen.
-
Die häufigsten Gründe für eine Stornierung des Antrags sind:
- Die Prüfungsgebühr ist nicht eingegangen.
- Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) hat keine Zuständigkeit für Ihr Approbationsverfahren festgestellt.
- Sie haben mehrfach nicht auf unsere Rückfragen reagiert.
Bitte wenden Sie sich nach einer Stornierung an das Team Fachsprachprüfung per E-Mail an fachsprachpruefung@laekh.de.
-
Bei der Anmeldung zur Fachsprachprüfung können Sie einen Wunschmonat angeben. Diesen berücksichtigen wir bei der Prüfungsplanung, sofern es organisatorisch möglich ist. Ein bestimmter Prüfungstag kann jedoch nicht gewählt werden. Die Einladung mit Ihrem konkreten Prüfungstermin erhalten Sie nach Eingang der Prüfungsgebühr.
-
Nein. Nach Erhalt der Einladung ist eine Verschiebung des Prüfungstermins grundsätzlich nicht möglich.
-
Die Gebühr für die Fachsprachprüfung beträgt derzeit 650 Euro.
-
Die Fachsprachprüfungen finden in den Räumen der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt am Main statt.
Adresse:
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main -
Die Landesärztekammer Hessen bietet keine Vorbereitungskurse für die Fachsprachprüfung an.
-
Das Prüfungsergebnis wird von der Landesärztekammer Hessen an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) übermittelt. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung über das Prüfungsergebnis erfolgt nicht.
Nach bestandener Fachsprachprüfung erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben mit den weiteren Schritten im Approbationsverfahren. Bitte beachten Sie die dort enthaltenen Hinweise.
-
Nein. Sie erhalten unmittelbar nach der Prüfung eine schriftliche Ausfertigung über Ihr Prüfungsergebnis. Ein gesondertes Zertifikat wird nicht ausgestellt.
-
Das Prüfungsteam gibt Ihnen eine Empfehlung, nach welcher Vorbereitungszeit eine Wiederholungsprüfung sinnvoll ist. Anschließend können Sie über Ihren bestehenden Portalzugang einen neuen Antrag auf Fachsprachprüfung stellen.
-
Die Fachsprachprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
-
Rufen Sie das Portal der Landesärztekammer Hessen auf und wählen Sie die Option "Zugangsdaten vergessen". Dort können Sie Ihr Passwort zurücksetzen.