Ausbildungsberatung

Die Landesärztekammer hat gemäß § 76 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz die Aufgabe, die Berufsausbildung durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden zu fördern.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Landesärztekammer Ausbildungsberaterinnen und -berater zu bestellen.

Die Kontaktdaten der Ausbildungsberater/-innen können Sie den untenstehenden Links entnehmen. Außerdem erteilt auch die jeweils zuständige regionale Sachbearbeitung des jeweiligen Kammerbezirks gerne Auskunft.

Kontaktdaten der Ausbildungsberater/-innen für folgende Bereiche:

QuABB - Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule

Das hessische Landesprogramm QuABB hat das Ziel, Ausbildungsabbrüche bei Ausbildungsgängen im dualen System zu verhindern.  

QuABB-Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter stehen neben den Ausbildungsberaterinnen und -beratern der Landesärztekammer Hessen 

  • Auszubildenden,
  • Ausbildenden (Ärztinnen und Ärzten),
  • Eltern und
  • Lehrkräften

beratend und unterstützend zur Seite, wenn Probleme im Betrieb/Praxis und/oder in der Berufsschule, vornehmlich bedingt durch Umstände im privaten Umfeld, die störungsfreie Durchführung der Berufsausbildung und den Ausbildungserfolg gefährden.

Sie vermitteln nicht nur Informationen, sondern helfen auch beim Lösen von Konflikten und verfügen über ein großes Netzwerk an Kontakten, z. B. zu Sozialämtern, Suchthilfestellen und Erziehungsberatung. Sollte ein Ausbildungsabbruch unvermeidbar sein, werden gemeinsam tragfähige und passende Anschlussperspektiven, gemeinsam mit der Berufsberatung der Arbeitsagenturen, erarbeitet.

Die QuABB-Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter bieten regelmäßig Sprechzeiten in den meisten Berufsschulen in Hessen an und sind telefonisch sowie per E-Mail zu erreichen. Einen Überblick über die Akteure in den einzelnen Regionen (mit Kontaktdaten und Sprechzeiten) bietet die QuABB-Website. Die Beratung ist kostenlos.

QuABB wird von der hessenweiten Koordinierungsstelle bei involas, dem Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, koordiniert und begleitet.

Konflikte im Ausbildungsverhältnis

Nach § 9 der ergänzenden Vertragsbedingungen zum Berufsausbildungsvertrag soll bei Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis vor Inanspruchnahme des Rechtsweges eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Landesärztekammer Hessen angestrebt werden. Dafür stehen Auszubildenden und Ausbildenden zur Verfügung:

  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung MFA-Ausbildungswesen,
  • die Vorsitzenden der Bezirksärztekammern, die Ansprechpersonen bei Problemen aus der Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Medizinischen Fachangestellten, Ausbildungsberatenden und Auszubildenden sind und Vermittlungsgespräche führen,
  • die ehrenamtlichen Ausbildungsberaterinnen und -berater der Landesärztekammer, die im Konfliktfall zu diesen Gesprächen hinzugezogen werden können.

Schlichtungsausschuss nach Arbeitsgerichtsgesetz

Die Landesärztekammer Hessen hat keinen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden nach § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz gebildet. Einer Klage vor dem Arbeitsgericht muss daher keine Verhandlung vor einem solchen Ausschuss vorausgehen.