Gegen staatliche Telefonüberwachung

Pressemitteilung

Ärztekammer fordert uneingeschränkten Schutz der Arzt-Patienten-Beziehung

Mit Empörung reagiert die Landesärztekammer Hessen auf die vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, die voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. "Dieses Gesetz zerstört die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung", kritisierte Kammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe heute in Frankfurt. "Es klingt daher wie Hohn, wenn Bundesjustizministerin Brigitte Zypries behauptet, dass die neue Regelung die Beziehung von Arzt und Patienten sogar verbessere, indem sie diese auf einen gesicherten gesetzlichen Boden stelle. Vielmehr trifft das Gegenteil zu: Wenn Patienten nicht mehr auf die ärztliche Schweigepflicht bauen können, verwandelt sich Vertrauen in Misstrauen," sagte Stüwe. "Die Politik darf sich nicht anmaßen, grundlegende Rechte wie das Patientengeheimnis und die ärztliche Schweigepflicht nach eigenem Gutdünken auszusetzen.

Als völlig unverständlich bezeichnete Stüwe die Differenzierung, die in dem Gesetz vorgenommen werde. Danach dürfe die Kommunikation mit Abgeordneten, Strafverteidigern und Seelsorgern nicht überwacht werden. Die Kommunikation mit Ärzten könne hingegen von Fall zu Fall nach einer Prüfung in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden. "Das widerspricht nicht nur der im Hippokratischen Eid festgelegten absoluten Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung, sondern auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes", betonte Stüwe: "Dem Gericht zufolge muss und darf ein Patient erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfährt, geheim bleibt." Die Landesärztekammer fordert deshalb einen uneingeschränkten Schutz der Arzt-Patienten-Beziehung.

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