Ärztlicher Widerstand gegen 87 Millionen-Rückzahlungsforderung der AOK erfolgreich

Pressemitteilung

Krankenkasse zieht Antrag an das Landesschiedsamt zurück

Mit Genugtuung hat die Landesärztekammer Hessen auf die Entscheidung der AOK reagiert, ihren Antrag an das Landesschiedsamt auf Rückzahlung von 87 Millionen Euro zurückzuziehen. Diese Summe hatte sich nach Angaben der Krankenkasse in den Jahren 2003 bis 2005 aus einer Überschreitung des ärztlichen Verordnungsbudgets ergeben. Die AOK forderte, dass Ärztinnen und Ärzte die ab Überschreitung der Ausgabenobergrenze verordneten Medikamente von ihrem eigenen Honorar bezahlen müssten. Landesärztekammer Hessen und Kassenärztliche Vereinigung Hessen hatten sich vehement gegen diesen Vorstoß der AOK zur Wehr gesetzt. Mit Erfolg, wie das Einlenken der Krankenkasse beweist.

In ihrem Protest gegen die ursprüngliche Forderung der AOK hatte Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin der Landesärztekammer, eine Kollektivhaftung der hessischen Ärzte für angeblich zu hohe Arzneimittelausgaben als unethisch und medizinisch gefährlich bezeichnet. Über das Einlenken der Krankenkasse zeigte sich Stüwe sehr erfreut: "Der gemeinsame Widerstand der ärztlichen Körperschaften hat sich gelohnt: Wir konnten mit den richtigen Argumenten überzeugen."

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