Betriebsärztliche - sicherheitstechnische Praxisbetreuung

Arbeitsschutz- sowie Arbeitssicherheitsgesetz verpflichten jeden Arbeitgeber - und damit auch jeden Praxisinhaber - die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, einen Betriebsarzt sowie eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, bzw. zu Rate zu ziehen. Zu den vom Gesetzgeber vorgesehenen Grundpflichten eines Arbeitgebers gehört es, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Hierfür stehen drei Betreuungsformen zur Verfügung:

  • die Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Beschäftigte
    (Grundbetreuung durch Arbeits-/Betriebsmediziner und Fachkraft für Arbeitssicherheit und anlassbezogene Betreuung)
  • die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
    (Grundbetreuung (s. o.) mit festen Einsatzzeiten und betriebsspezifische Betreuung)
  • die Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe bis max. 50 Beschäftigte
    (Unternehmerschulung und anlassbezogene Betreuung/Kooperationsmodell der LÄKH mit der BGW)

    Wie funktioniert die alternative bedarfsorientierte Betreuung?

    Voraussetzung für die alternative bedarfsorientierte Betreuung ist:

    • die Teilnahme des Praxisinhabers an einer halbtägigen Unternehmerschulung (nach DGUV Vorschrift 2) bei einem Kooperationspartner der BGW (z.B. Landesärztekammer Hessen),
    • die selbständige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb,
    • die Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Bedarf und bestimmten Anlässen (u.a. arbeitsmedizinische Vorsorge),
    • Schließung eines Vertrags mit einem Kooperationspartner - in unserem Fall über die Teilnahmeerklärung.

    Was lerne ich in der Unternehmerschulung?

    In der Unternehmerschulung erfahren Sie alles Wissenswerte zum Arbeitsschutz Ihrer Branche. Sie erfahren, wo Belastungen und Gefährdungen in Ihrer Praxis auftreten können, welche Arbeitsschutzmaßnahmen Sie treffen können und wann arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen ist. Sie lernen, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb organisieren, wie Sie selbst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und was beispielsweise beim Umgang mit elektrischen Anlagen, Arbeitsmitteln und -stoffen sowie beim Brandschutz zu beachten ist.

    Wie geht es nach der Schulung weiter?

    Sie führen die Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Praxis selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen fest und entscheiden auf dieser Basis, wann Sie Ihren Betriebsarzt oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen.

    Nach spätestens fünf Jahren müssen Sie eine Auffrischungsschulung besuchen. Dort erfahren Sie alle wichtigen Neuerungen im Arbeitsschutz und erhalten Anregungen dazu, wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis weiterentwickeln können.

    In Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen Unternehmerschulungen im Bildungszentrum in Bad Nauheim zu nachstehend genannten Terminen an.:

    Termine für 2024:

    FOBI - (Fortbildung/Aufbauschulung nach spätestens 5 Jahren)

    • 17.04.2024
    • 19.06.2024
    • 18.09.2024
    • 20.11.2024
    • 11.12.2024
       

    MIMA - Motivations- und Informationsmaßnahme (Erstschulung)

    • 15.05.2024
    • 10.07.2024
    • 09.10.2024

    Weitere Termine auf Anfrage bei der Bezirksärztekammer Wiesbaden (Kontaktdaten siehe unten). Alle Kurse finden in Kooperation mit der Akademie der Landesärztekammer Hessen im Fortbildungszentrum in Bad Nauheim statt.

    Beginn/Ende: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Kursgebühren: 176 € (158,40 € für Akademiemitglieder)
    Die Veranstaltungen sind jeweils mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.

    Was ist die Fachkundige Stelle?

    Die Fachkundige Stelle, eine Kooperation zwischen der Landesärztekammer Hessen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), übernimmt folgende Aufgaben:

    • Durchführung der Schulungen
    • Erstellung und Übermittlung praxisgerechter Handlungshilfen, Musteranweisungen, Dokumentationshilfen usw.
    • Evaluation der Maßnahmen
    • Information an die BGW, welche Arztpraxen an der alternativen Betreuung teilnehmen
    • Neben der BGW Anlaufstelle zu betriebsärztlichen/sicherheitstechnischen Fragen

    Kontakt

    Bei Interesse informiert Sie Frau Wahl in der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung gerne unter der Telefonnummer 06032 782-222 oder unter der E-Mail-Adresse laura.wahl@laekh.de.

    Arbeitsschutz organisieren – Pflichtaufgabe jedes Unternehmens

    Weitere Informationen zu den Pflichten von Unternehmern/-innen hinsichtlich der Organisation des Arbeitsschutzes erhalten Sie in dem kurzen Erklärfilm der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).