50 Jahre Landesärztekammer Hessen – Jubiläumssymposion

Pressemitteilung

Vom Arzt zum Medizin-Manager - Perspektiven der ärztlichen Selbstverwaltung - Ist die moderne Medizin noch bezahlbar?

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„Medizin ist deshalb so spannend, weil sie derzeit eine ungeheuer dynamische Entwicklung erlebt", erklärte die hessische Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe, heute zum Auftakt des Wissenschaftlichen Symposions, das die Landesärztekammer Hessen anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens im Campus Westend der Frankfurter Universität veranstaltete. Unter dem Titel „Arzt – Mediziner – Manager: Das ärztliche Berufsbild im Wandel der Zeit" setzten sich namhafte Referenten aus Medizin, Forschung und Politik vor dem Hintergrund weitreichender Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen mit dem Wandel des ärztlichen Berufsbildes, der Finanzierbarkeit des medizinisch Möglichen und den Perspektiven der ärztlichen Selbstverwaltung auseinander.

Während heute einerseits mit neuen diagnostischen Verfahren und  neuen Medikamenten zahlreiche Krankheiten behandelt werden könnten, die vor 30 Jahren noch nicht therapierbar gewesen seien, mache sich andererseits ein tiefgreifender Einfluss der Ökonomie bemerkbar, beschrieb Stüwe die aktuelle Situation. Seit langem seien die demographische Entwicklung in Deutschland und auch die Tatsache bekannt, dass bei einer immer älter werdenden Bevölkerung auch die Zahl altersbedingter Krankheiten zunimmt. Die Versuche der Politik, mit „Reform"-Gesetzen die angeblich aus dem Ruder laufenden Kosten einzufangen, hätten jedoch bestenfalls eine Haltbarkeitsdauer von einem Jahr gehabt. Dies zeige, dass nur an den Symptomen „herumgedoktert" worden sei, kritisierte Stüwe. „Inzwischen sind Ärztinnen und Ärzte nicht mehr bereit, die ungelösten Probleme des Gesundheitssystems mit einer schlechter werdenden Versorgung der Patienten mitzutragen, sie gehen auf die Straße und demonstrieren." 

Reformversuche bisher ohne dauerhaften Erfolg/ Plädoyer für mehr ärztliche Entscheidungsfreiheit
Wie konnte es soweit kommen? Gibt es Lösungswege aus der Krisensituation? Diese Fragen beleuchteten Dr. med. Ursula Stüwe, Dr. med. Alfred Möhrle, Prof. Dr. med. Albrecht Encke und Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen in ihren Vorträgen. Möhrle, niedergelassener Orthopäde und von 1992 bis 2004 Präsident der Landesärztekammer Hessen, schlug einen Bogen von den Nachkriegsjahren bis zur Gegenwart und gab einen Überblick über die Fülle von Gesetzen und Reformvorhaben, mit denen die Politik seit Mitte der 70er Jahre immer wieder versucht habe, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.  

So legte das Bundesarbeitsministerium 1977 den Entwurf eines Kostendämpfungsgesetzes vor, mit dem eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung angestrebt wurde. Schon damals wurde ein Arzneimittelbudget eingeführt, das von den Ärzten nicht überschritten werden durfte. Das Kostendämpfungsgesetz war das erste einer Reihe von rund 50 Gesetzen mit über 700 Einzelbestimmungen, mit denen man die Kostenentwicklung in einem rasch expandierenden Gesundheitsmarkt zu begrenzen suchte, um eine Beitragsstabilität zu erhalten. 1989 trat das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) in Kraft, 1993 folgte das Gesundheitsstrukturgesetz  (GSG),ab 1997 das erste und das zweite „Krankenversicherungs-Neuordnungs- und Beitragsentlastungsgesetz"(NOG). 1999 erließ die rot/grüne Bundesregierung das „Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung", 2000 folgte die „Gesundheitsreform" mit der Einführung der DRGs in den Krankenhäusern, 2002 das „Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte", das die DMPs für drei Diagnosen bei chronisch Kranken einführte. 2003 trat dann das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft, das u.a. die Praxisgebühr von 10 € und eine Erhöhung der sonstigen Zuzahlungen für Patienten brachte. 

Noch sei damit das Ende der des strukturellen Wandels m Gesundheitswesen keineswegs erreicht, bekräftigte Möhrle. Ärzte und Patienten seien gleichermaßen von den Veränderungen betroffen, wobei der Arzt zum Manager im Gesundheitswesen und zum Verwaltungsbeamten für Gesundheitsgesetze geworden sei. „Dabei wäre gerade jetzt zur Nutzung der modernen Behandlungsverfahren eine intensive interdisziplinäre und sektorübergreifende Zusammenarbeit aller am Patienten Tätigen erforderlich", sagte Möhrle. Für eine wirkliche „integrierte" Versorgung der Bevölkerung sei neben der wohnortnahen Betreuung durch Allgemeinärzte auch weiterhin die kostengünstige fachärztliche Betreuung durch niedergelassene Ärzte erforderlich. Daneben sei es notwendig, an den Krankenhäusern ausreichende Stellen für berufserfahrene Ärzte zu schaffen, ohne die Weiterbildungsmöglichkeiten für die nachrückende Ärztegeneration zu blockieren. Diese Positionen müssten dem Arzt mehr Entscheidungsfreiheit in ärztlichen Fragen einräumen als heute und ihn von kaufmännischen Erwägungen freihalten. „Für den Fortbestand unseres weltweit als leistungsfähig anerkannten Systems der gesundheitlichen Versorgung brauchen wir Ärzte, keine Manager", betonte Möhrle. 

Die Verhältnisse im deutschen Gesundheitssystem müssen sich ändern/ Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung
Eine Forderung, die auch die amtierende Präsidentin der Landesärztekammer,  Dr. med. Ursula Stüwe, erhob. Sie unterstrich, dass Vertauen die beste Grundlage für die Heilung und für die Begleitung von Menschen in der Krankheitsphase sei und keinesfalls missbraucht werden dürfe. Schon gar nicht durch die Ökonomie. Tatsächlich jedoch bestimme diese zunehmend den Arbeitsalltag niedergelassener und im Krankenhaus tätiger Ärztinnen und Ärzte. Auch der bürokratische Aufwand, der bei jedem einzelnen Patienten anfalle, sei immer umfassender geworden, für die Therapie in den meisten Fällen jedoch völlig unnütz. Mit der Einziehung der Praxisgebühr, dem Ausfüllen von Krankentransportscheinen, der Verschlüsselung von Diagnosen, der Einführung von Qualitätssicherungsprogrammen und der

Beantwortung von mehr oder weniger begründeten Anfragen von Krankenkassen seien die bürokratischen Hürden so hoch gelegt, dass Ärzte vor Fehlern nicht gefeit seien. Stüwe erklärte, dass sich auch die Arbeitsbedingungen in den Kliniken in den vergangenen Jahren zum Schlechten hin verändert hätten: Verdichtung der Arbeit durch Bettenabbau, Verkürzung der Liegedauer und groteske Zunahme des bürokratischen Aufwandes. Hinzu kämen zahlreiche Nachtdienste mit hoher Arbeitsbelastung sowie – meist schlecht bezahlte - Bereitschaftsdienste.

Anders als in der Vergangenheit würden Ärztinnen und Ärzte die Verhältnisse inzwischen nicht mehr hinnehmen, sagte Stüwe: „Das Fass ist übergelaufen". 2005 hätten in Hessen die Demonstrationen und Streiks in den Universitätskliniken begonnen, sich bald jedoch auch auf den Bereich der Vertragsärzte und weiter auf die Krankenhäuser in kommunaler und freigemeinnütziger Trägerschaft ausgeweitet.  Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen habe diese Aktionen mit mehreren Anträgen voll und ganz unterstützt. „ Die Ärztekammer sieht sich zunehmend in der Aufgabe, auf die sich verschlechternde Versorgungslage der Patientinnen und Patienten hinzuweisen", teilte Stüwe mit. Eine Verbesserung sei keineswegs in Sicht, eher werde alles „heruntergefahren". Als Gründe für die sich weiter verschlechternde Situation nannte die Ärztekammerpräsidentin zum einen das Praxissterben – „frei werdende Praxen sind nicht mehr verkäuflich", zum anderen aber auch die Entscheidung vieler junger Ärztinnen und Ärzte, sich eine andere berufliche Tätigkeit zu suchen oder gleich ins Ausland abzuwandern. Stüwe wies in diesem Zusammenhang auf Umfragen der Landesärztekammer Hessen zu den Gründen und Erwartungen der Ärztinnen und Ärzte hin, die im Ausland arbeiten wollen. Aktuelle Ergebnisse werden im April veröffentlicht.  

Das gerade verabschiedete Gesetz zur Arzneimittelversorgung stelle für Ärztinnen und Ärzte eine ethische Falle dar, erklärte Stüwe: Verordneten sie sparsam, erhielten sie zwar einen finanziellen Bonus, setzten sich aber dem Verdacht aus, auf Kosten der Patienten sparen zu wollen. Verordneten sie dagegen ausreichend, werde ihnen ein Teil der Kosten aufgebürdet – mit Konsequenzen wie Entlassung des Praxispersonals oder Aufgabe der Kassenzulassung. „Eine völlig unhaltbare Situation", urteilte Stüwe. Auch hier informiere die Ärztekammer Ärzte und Öffentlichkeit und unterstütze, wenn dies nicht ausreiche, Demonstrationen. Nur mit „geballtem Protest" könne einer solchen Fehlentwicklung entgegengesteuert werden. Als weitere wichtige Aufgaben der Landesärztekammer nannte sie die Betreuung und Überwachung der Weiterbildung als maßgeblichen Teil der Qualitätssicherung ärztlicher Arbeit. Um im europäischen Wettbewerb um qualifizierte Ärzte bestehen zu können, würden die Weiterbildungskataloge entfrachtet werden müssen; auch die Weiterbildungsordnung gehöre langfristig auf den Prüfstand. Wichtig für die Qualität ärztlichen Handelns sei eine kontinuierliche berufliche Fortbildung, wie sie die Kammer an ihrer Akademie für ärztliche Fortbildung- und Weiterbildung in Bad Nauheim anbiete. Ingesamt bezeichnete Stüwe die Landesärztekammer mit ihrer Aufgaben- und Angebotspalette als gut gerüstet, um flexibel auf die künftigen Herausforderungen reagieren zu können. 

Können wir uns die moderne Medizin noch leisten?
Dreh- und Angelpunkt im Gesundheitssystem ist die Kostenfrage. Können wir uns das medizinisch Mögliche in Zukunft überhaupt noch leisten? Die Antwort des Freiburger Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen lautet auf Grund der demographischen Entwicklung: Im jetzigen staatlich organisierten System nicht! Raffelhüschen fordert die Rationierung von Gesundheitsleistungen, weil der Gesetzlichen Krankenversicherung bald die Beitragszahler fehlten. Er glaube nicht an eine grundlegende Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung unter der Großen Koalition unter Angela Merkel, da die Standpunkte der Koalitionspartner unvereinbar seien. So gebe es keinen Kompromiss zwischen dem Gesundheitsprämien-Modell der Union und der sozialdemokratischen Bürgerversicherung. Die Zukunft der Krankenversicherung werde von der Bevölkerungsentwicklung bestimmt, und die Folgen des Geburtenrückganges könne keines der beiden Modell in den Griff bekommen. Raffelhüschen erklärte, dass die Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens im Wahlkampf überhaupt keine Rolle gespielt habe; stattdessen sei es um die Absenkung der Lohnnebenkosten gegangen. Tatsächlich jedoch müssten die Krankenversicherungsbeiträge von den Löhnen abgekoppelt werden. Der soziale Ausgleich könne dann über das Steuersystem erfolgen.
Wenn die Bürger zu 10 Prozent an dem technischen Fortschritt teilhaben wollten, koste dies Geld. Und diese Geld könnten sie nicht aus einem staatlichen Budget erwarten, sondern müssten selbst etwas dazuzahlen. Deutlich wandte sich Raffelhüschen in Frankfurt gegen eine administrative Rationierung durch den Staat. Dies führe zu Verhältnissen wie in Großbritannien, wo ein Punktesystem entscheide, wann jemand eine Operation bekomme. In einem solchen System gehe es allen gleich, und zwar gleichschlecht. Eine alternative Möglichkeit bestehe darin, diese Rationierung dem Markt über die Preisbildung zu überlassen. Allerdings gebe es dann Menschen, die die Preise zahlen könnten und solche, die dazu nicht in der Lage seien. Ein Prinzip, das irgendwann an die Grenze des menschlich und sozial Zumutbaren stoße. Dafür brauche man in Deutschland eine Mindestgewähr von Gesundheitdienstleistungen auch für die Ärmsten der Armen. Aber anders als bei einer Versicherung habe der Steuerzahler das Recht auf eine Überprüfung, ob die Bedürftigkeit wirklich vorliege. Das Einfrieren des Arbeitgeberanteils nannte Raffelhüschen einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Er sprach sich dafür aus, bei der Krankenversicherung die Rücklagenbildung angesichts der steigenden Lebenserwartung über eine Kapitalbildung abzudecken. Da der kapitalgedeckte Anteil beim jetzigen System zu gering sei, sollte sich das gut verdienende Drittel der Bevölkerung privat absichern. Die privaten Krankenkassen müssten sich ihrerseits verpflichten, Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen und einen Basistarif anbieten, denn auch unter den Privatversicherten sei Solidarität erforderlich. „Wenn wir etwas Grundlegendes ändern wollen, müsst auch ihr euch bewegen", sagte Raffelhüschen an die Adresse der privaten Krankenversicherungen. 

Mit Fragen der medizinischen Versorgung vor demographischem Hintergrund beschäftigten sich die Referenten im zweiten Teil des Wissenschaftlichen Symposions.
Prof. Dr. med. Volker Loewenich, Frankfurt,  referierte über "Prä- und Perinataldiagnostik",
Prof. Dr. med. Andreas Neubauer, Marburg, sprach über Ursachen und Therapien von Krebserkrankungen. Die Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises waren Thema des Vortrages von Prof. Dr. med. Elisabeth Märker-Hermann, Wiesbaden.
Prof. Dr. med. Ulrich Gottstein, Frankfurt,
und Dr. med. Wolfgang Spuck, Kassel, befassten sich in ihren Vorträgen mit der Palliativmedizin.

Die Referenten:
Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin der Landesärztekammer Hessen
Dr. med. Alfred Möhrle, ehem. Präsident der Landesärztekammer Hessen
Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Präsident d. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften; ehem. Direktor d. Klinik f. Allgemein- u. Gefäßchirurgie, Zentrum der Chirurgie der Universität Frankfurt/Main
Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Professor II an der Universität Bergen (Norwegen)
Prof. Dr. med. Volker von Loewenich, ehem. Leiter der Abteilung Neonatologie, Klinikum der Universität Frankfurt/Main
Prof. Dr. med. Andreas Neubauer, Direktor der Klinik für Innere Medizin m.S. Hämatologie, Onkologie, Immunologie des Universitätsklinikums Gießen und Marburg
Prof. Dr. med. Elisabeth Märker-Hermann, Chefärztin der Klinik für Innere Medizin IV, Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden
Prof. Dr. med. Ulrich Gottstein, Gründungs- und Vorstandsmitglied des Fördervereins für das Evangelische Hospital für Palliative Medizin in Frankfurt/Main
Dr. med. Wolfgang Spuck, Facharzt für Innere Medizin, Medizinische Klinik Rotes Kreuz Krankenhaus, Palliativbereich, Kassel

Die Moderatoren:
Dr. med. Michael Popovic`, Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Hessen - Prof. Dr. med. Ernst-Gerhard Loch, Vorsitzender der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen - Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Präsident d. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften; ehem. Direktor d. Klinik f. Allgemein- u. Gefäßchirurgie, Zentrum der Chirurgie der Universität Frankfurt/Main

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