Presseeinladung: Pressegespräch zum E-Health-Gesetz

Pressemitteilung

Telemedizin, Gesundheitsapps, elektronische Patientenakten – die Digitalisierung der Gesundheitsbranche ist derzeit in aller Munde. Forciert wurde diese Entwicklung durch das neue E-Health-Gesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Was kommt mit dem Gesetz auf Ärzte und Patienten zu, wo liegen mögliche Probleme und wie ist der Datenschutz geregelt? Über diese Fragen möchten wir mit Ihnen sprechen und laden Sie ein zum:

Pressegespräch
am 8. September 2016 um 11 Uhr
in der Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main

mit

  • Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen
  • Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen und Vorsitzender des Ausschusses Telematik
  • Ralf Münzing, Abteilungsleiter EDV und Organisationsentwicklung

Die Politik drängt auf eine zügige Umsetzung des E-Health-Gesetzes, doch notwendige Voraussetzungen wie eine telematische Infrastruktur sind noch nicht vorhanden. Auch zum elektronischen Arztausweis und dessen Funktionsweisen gibt es offene Fragen. Mit Blick auf den Datenschutz und die sich verändernde europäische Gesetzgebung hat die hessische Landesärztekammer den Rahmenvertrag zur Ausstellung der neuen eArztausweise noch nicht unterzeichnet. Die Gründe für diese Entscheidung, mögliche Alternativen und innovative Angebote der Ärztekammer werden im Rahmen des Pressegesprächs näher erläutert.

Bitte geben Sie uns bis zum 6. September per E-Mail (an: katja.moehrle@laekh.de) Bescheid, ob Sie am Pressegespräch teilnehmen werden.

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