"Niemand hat das Recht, Frauen zu beleidigen oder sie öffentlich zur Rede zu stellen"

Pressemitteilung

Delegiertenversammlung der Landesärztekammer fordert Schutzzonen, um Patientinnen sowie Mitarbeiter/-innen besser zu schützen, die in Arztpraxen und Beratungsstellen mit straffreien Schwangerschaftsabbrüchen arbeiten

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 23. März 2019 in Bad Nauheim den Kammerpräsidenten Dr. med. Edgar Pinkowski dazu aufgefordert, sich bei der hessischen Landesregierung für die Einführung von Schutzzonen um Arztpraxen und Beratungsstellen, die mit straffreien Schwangerschaftsabbrüchen arbeiten, einzusetzen.

Vor Arztpraxen und Beratungsstellen, die zu straffreien Schwangerschaftsabbrüchen informieren bzw. diese ausführen, kommt es immer wieder zu sogenannten 'Mahnwachen'. Bei diesen oftmals Wochen anhaltenden Protesten von Abtreibungsgegnern/-innen kommt es immer wieder zur Behinderung der betroffenen Frauen in ihrem Zugang zur Arztpraxis bzw. zur gesetzlich verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung, die ergebnisoffen, ohne äußeren Druck und – auf Wunsch – anonym erfolgen soll. Die Proteste stellen "eine erhebliche Beeinträchtigung und Bloßstellung aller Menschen (einschließlich des Personals)" dar, heißt es in der Antragsbegründung. Die Behinderung des Zugangs zu einem straffreien Schwangerschaftsabbruch werteten die Delegierten als eine Missachtung der legalen persönlichen Entscheidung mündiger Bürgerinnen und folglich als "einen Angriff auf die Würde und die Freiheit von Frauen".

Um jedoch neben dem Persönlichkeitsrecht, das auch das Recht der Betroffenen auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre einschließt, auch der Versammlungsfreiheit Geltung zu verschaffen, plädierte das hessische Ärzteparlament für einen Schutzabstand von 150 Metern als geeigneten Kompromiss: Damit wäre sowohl die Demonstrationsfreiheit gesichert als auch die Patientinnen und die Mitarbeiter/-innen besser geschützt.

"Wir sind zuversichtlich, dass die landesweite Einführung von Schutzzonen die geeignete Maßnahme darstellt, um die Bedrängung und Einschüchterung sowohl der betroffenen Frauen als auch des Personals zu unterbinden", erklärten die Delegierten. Schließlich habe "niemand […] das Recht, Frauen zu beleidigen oder sie öffentlich zur Rede zur stellen."

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