Medizinische Fürsorge für Patienten muss wieder Vorrang vor Verwaltungsbürokratie und fragwürdigen Rankings haben

Pressemitteilung

Hessischer Ärztekammerpräsident kritisiert geplantes Institut für Qualitätsmanagement

Bürokratieabbau war gestern. Um die Qualität im Gesundheitswesen zu stärken, will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unter anderem "zügig" ein neues Qualitätsinstitut gründen. Dieses neue Institut soll gemäß Koalitionsvertrag von CDU und SPD sektorenübergreifend Routinedaten sammeln, auswerten und einrichtungsbezogen veröffentlichen" und zur Verbesserung der Transparenz und Verständlichkeit der bereits seit Jahren vorgeschriebenen jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser online einsehbare Vergleichslisten erstellen. Bereits vor Jahren wurde gegen den Rat der Ärztekammern das Aqua-Institut gemäß § 137a SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit sektorenübergreifender Qualitätssicherung beauftragt. "Auf brauchbare Ergebnisse warten wir immer noch", kritisiert Präsident von Knoblauch zu Hatzbach: "Ein weiteres Institut mit fast gleichem Auftrag dürfte kaum erfolgreicher werden".

Der Grundgedanke des neuen Ministers, die Qualitätssicherung zu fördern und dafür bereits ohnehin vorhandene Routinedaten zu nutzen ist durchaus richtig und zu begrüßen, lobt Ärztekammerpräsident von Knoblauch zu Hatzbach: "Ich warne aber nachdrücklich vor weiterer Aufblähung versorgungsferner Kontrollbürokratie in Form neuer Institute und Ausweitung der Befugnisse von Gemeinsamem Bundesausschuss und Medizinischem Dienst der Krankenkassen."

Auch der jüngste Versuch der AOK, durch offenbar schlagzeilenträchtige und qualitativ fragwürdige Rankings die Notwendigkeit weiterer behördlicher Kontrollen zu begründen, sei äußerst fragwürdig, so der hessische Ärztekammerpräsident. Während in der ambulanten und stationären Versorgung von Patienten Instrumente der Qualitätssicherung seit Jahren selbstverständlich seien, gelte dies beispielsweise für den aktuellen Krankenhausreport der AOK offenbar nicht, der auf alten Daten basiere. Außerdem müssten Behandlungsfehler im Vergleich zur Gesamtzahl der rund 18 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen allein im vertragsärztlichen Bereich gesehen werden. Die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen hat im Jahr 2012 insgesamt 127 Behandlungsfehler von Ärzten in hessischen Kliniken und Praxen offiziell anerkannt.

"Gute Qualität der Versorgung und Patientensicherheit entstehen nur durch die tägliche Arbeit qualifizierter, motivierter und nicht überlasteter Ärztinnen und Ärzte unmittelbar mit den Patienten und nicht durch ständig wachsende Dokumentations- und Datenlieferungsaufgaben, die immer mehr ärztliche Arbeitszeit entfremdet," erläutert von Knoblauch zu Hatzbach dazu. Seit vielen Jahren intensiviert jede neue Bundesregierung zentralistische Datensammlung sowie die Verwaltungs- und Kontrollbürokratie im Gesundheitswesen. "Haben diese Strukturen aber in irgendeiner Weise wirklich die Versorgung für den einzelnen Patienten verbessert oder zur Lösung des Mangels an qualifiziertem Nachwuchs bei Ärzten und Pflege beigetragen?" fragt der Ärztekammerpräsident und fordert: "Die medizinische Fürsorge für Kranke muss endlich wieder Vorrang vor der Verwaltung von Leistungsempfängern durch Kostenträgerbürokratie erhalten. Nur dann wird die Qualität besser!"

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