Landesärztekammer Hessen stellt sich gegen ärztliche Dienstleistungen durch nichtärztliche Anbieter

Pressemitteilung

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) lehnt die Ausübung von Heilkunde mittels Diagnostik, Indikationsstellung, Therapie und Prävention durch Drogeriemärkte, Internetanbieter und andere kommerzielle Dienstleister ab und fordert die politisch Verantwortlichen auf, keine neuen Gesetze zu schaffen, die auf eine Ausübung von Heilkunde durch Nicht-Ärzte abzielen. 
Die Delegierten kritisieren eine Vielzahl von bereits heute existierenden Angeboten, unter anderem:

  • Drogeriemärkte, die Augenuntersuchungen, Hautuntersuchungen und Blutuntersuchungen anbieten.
  • „Fahrende Praxen“ kommerzieller Anbieter, die an wechselnden Standorten nicht-ärztliche telemedizinische Untersuchungen durchführen, ohne jedoch tatsächliche Behandlungsmöglichkeiten vorzuhalten.
  • Internetanbieter, die im Rahmen der Verordnung von medizinischem Cannabis in unzulässiger Weise in die ärztliche Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit eingreifen.

Die Übertragung ärztlicher Diagnostik, Indikationsstellung, Therapiehoheit und Entscheidungsverantwortung auf nichtärztliche Berufsgruppen gefährde die Patientensicherheit, fragmentiere die Versorgung und schaffe Parallelstrukturen, die dem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem Schaden zufügten, so die Delegierten der LÄKH. 
Gleichzeitig bekennen sich die Delegierten zu einer guten, interprofessionellen Zusammenarbeit aller freien Heilberufe unter Wahrung der jeweiligen Kompetenzgrenzen. Die Ausübung der Heilkunde müsse sich jedoch immer am Wohl der Patientinnen und Patienten ausrichten.

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