Integration zugewanderter und geflüchteter Ärztinnen und Ärzte: Landesärztekammer Hessen richtet Hospitationsdatenbank ein

Pressemitteilung

Die Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte, die nach Deutschland kommen und arbeiten, hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. Allein in Hessen sind derzeit 3.144 Mediziner mit ausländischem Pass bei der Ärztekammer gemeldet. Mit der Zahl der Flüchtlinge steigt auch die Zuwanderung von Ärzten aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU. Um ihnen die Integration und den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern, hat die Landesärztekammer Hessen den Aufbau einer landesweiten Hospitationsdatenbank gestartet. Ärztinnen und Ärzte sowie stationäre Einrichtungen, die Hospitationsplätze anbieten wollen, können ab Mai 2016 ihre Daten bei den Bezirksärztekammern melden. Über drei Monate wird ein Mindestdatenbestand aufgebaut. Ab August 2016 können Hospitationssuchende dann bei den Bezirksärztekammern Hospitationsangebote erfragen.

"Ziel dieser Initiative ist es, die Orientierung der ausländischen Kolleginnen und Kollegen im deutschen Gesundheitssystem zu verbessern", unterstreicht Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. "Außerdem können sowohl interkulturelle Umgangsformen mit Patienten und deren Angehörigen als auch die Kommunikation mit ärztlichen Kollegen verbessert werden."
Die auf einen, im Einzelfall auf zwei Monate befristete und unentgeltliche Hospitation stellt keine ausübende Arzttätigkeit dar, sondern lediglich eine Einblicknahme in die Aufgabe, was auch versicherungsrechtlich einfacher ist. Für Hospitationsanbieter bietet sich damit die Möglichkeit, eine interessierte Kollegin bzw. einen interessierten Kollegen näher kennenzulernen, im besten Fall sogar als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter gewinnen zu können.

"Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten wächst. Doch die Anforderungen an die berufliche Qualifikation müssen hoch bleiben, damit weiterhin die Qualität der Patientenversorgung gewährleistet bleibt", betont von Knoblauch zu Hatzbach. Wer als ausländischer Arzt in Hessen tätig werden will, kann nach dem Erwerb von Grundsprachkenntnissen (Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) stellen.

Ist die medizinische Ausbildung mit der deutschen inhaltlich gleichwertig, müssen außerdem ausreichende Fachsprachkenntnisse zur Erteilung der deutschen Approbation auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden sowie ausreichende medizinische Fachkenntnisse, die die Landesärztekammer in einer sogenannten Kenntnisstandprüfung überprüft.
Sollten die ausländischen Ärzte bei Antragsstellung noch Defizite aufweisen, aber bereits eine Stellenzusage als Ärztin/Arzt in Hessen haben, kann eine auf maximal zwei Jahre befristete, vorläufige Berufserlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung durch das HLPUG ausgestellt werden.

Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben als Hospitationsanbieter und Mentor in Klinik und Praxis die Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen, sollen Kontakt mit Ihrer Bezirksärztekammer aufnehmen.

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