Hessisches Ärzteparlament fordert Transparenz über Eigentumsverhältnisse in der medizinischen Versorgung

Pressemitteilung

Ein Register soll Bürgern Auskunft geben

Friedberg. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat das Land Hessen am 26. November 2022 in Friedberg aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für Transparenz der Eigentumsverhältnisse in der medizinischen Versorgung zu schaffen. Die Ärztevertreterinnen und –vertreter forderten außerdem ein Register, das jedem Bürger Auskunft über die Eigentumsverhältnisse einer Praxis, eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder Krankenhauses geben soll. 

In der Begründung heißt es wörtlich:

„Insbesondere die ärztlich geführten Praxen und MVZen stellen ein wichtiges Glied in der medizinischen Versorgungskette dar. In diesen Konstrukten trägt der Eigner der Praxis, in der Regel die Ärztin oder der Arzt sowohl die medizinische als auch die wirtschaftliche Verantwortung.

In den zunehmend von nicht-ärztlichen, oft im Ausland sitzenden Eignern betriebenen Praxen oder MVZen findet eine Trennung der ärztlichen und wirtschaftlichen Verantwortung statt. Dies kann vermehrt dazu führen, dass aus kommerziellen Interessen Einfluss auf ärztliche Entscheidungen genommen wird; erste Berichte darüber gibt es bereits.

Da es aber bislang keinerlei belastbare Daten über die Eigentumsverhältnisse in der Versorgungslandschaft gibt, muss es im öffentlichen Interesse sein, dass hier Transparenz geschaffen wird.“

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