Finanzierung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Pressemitteilung

Hessischer Ärztekammerpräsident begrüßt geplante Gesundheitskarte für Flüchtlinge

"Bei der medizinischen Behandlung darf es keine Unterschiede geben. Flüchtlinge haben den gleichen Anspruch auf eine notwendige, ärztliche Behandlung wie alle anderen Bürger hierzulande", unterstreicht der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. von Knoblauch zu Hatzbach. Wesentliche Voraussetzung dafür sei ein unbürokratischer Zugang zur medizinischen Versorgung analog einer Krankenversicherungskarte, wie ihn die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen kürzlich gefordert hat.

"Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Einführung einer Karte für Flüchtlinge plant, deren Kosten wie bisher von den Kommunen bzw. den Ländern getragen werden sollen." Die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der nicht nur die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten belastet werden dürfe. "Allerdings halte ich die Kostenübernahme durch den Bund für sachgerechter als eine Verpflichtung einzelner Kommunen und der Länder", macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich.

Pressemitteilungen-Archiv:

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001