Die Erklärung zur Organspende muss freiwillig bleiben

Pressemitteilung

Hessischer Ärztekammerpräsident begrüßt Initiative des Bundestages

"Eine Organspende kann Leben retten. Daher ist die von allen Fraktionen getragene Initiative des Bundestages, mit der die Spendenbereitschaft in Deutschland erhöht werden soll, ausdrücklich zu begrüßen", erklärte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med.Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs für eine so genannte Entscheidungslösung. In Deutschland warteten derzeit rund 12.000 schwer erkrankte Menschen auf ein Spenderorgan - viele von ihnen vergeblich. "Um diesen Menschen neue Hoffnung geben zu können, ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Erklärung, die regelmäßig nachgefragt werden soll, hilfreich und richtig", sagte von Knoblauch zu Hatzbach. "Das Allerwichtigste aber ist die Information. Es gibt keine Verpflichtung zur Organspende und keinen Anspruch auf Organe; vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Erklärung." Diese setze Vertrauen in das System der Organspende voraus.

"Wichtig ist, intensiv über Organspende und Transplantation zu informieren. Nur so können wir Menschen für Organspende sensibilisieren und mögliche Sorgen entkräften", sagte von Knoblauch zu Hatzbach. Es sei allerdings nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzentwurf vorsehe, dass die Krankenkassen fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende benennen sollen. "Bei dieser Aufklärung sind Ärztinnen und Ärzte fachlich und durch das in sie gesetzte Vertrauen die ersten Ansprechpartner ihrer Patienten. Die Krankenkassen sind für die Kostenübernahme zuständig", sagte von Knoblauch zu Hatzbach.

Das gemeinsame Ziel von Politik, Ärzten und Gesellschaft soll die Förderung der Spendenbereitschaft sein. Doch dieses Ziel, so der hessische Ärztekammerpräsident weiter, könne nur durch Aufklärung und Abbau von Ängsten erreicht werden. "Auch bei einer Informations- und Entscheidungslösung muss jeder Einzelne die Entscheidung unabhängig treffen können. Dies bedeutet, dass immer die Möglichkeit der Bestätigung, der Änderung oder auch keiner Meinungsbildung bleiben muss", forderte von Knoblauch zu Hatzbach.

Pressemitteilungen-Archiv: