Arbeitgeber dürfen nicht in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreifen

Pressemitteilung

Hessisches Ärzteparlament will Ärzte vor der Einflussnahme Dritter schützen

Nachdrücklich hat sich die Delegiertenversammlung Hessen in Bad Nauheim dafür ausgesprochen, Ärztinnen und Ärzte vor der Einflussnahme Dritter zu schützen. Der Fall der Abweisung einer vergewaltigten Frau an zwei katholischen Kölner Kliniken mache deutlich, wie schwierig es für Ärztinnen und Ärzte geworden sei, sich korrekt im Arzt-Patientenverhältnis gemäß der Berufsordnung zu verhalten, erklärten die Delegierten.

In der Berufsordnung heißt es: "Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe, er ist der Natur nach ein freier Beruf", und weiter: "Ärztinnen und Ärzte haben ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen." Daher ist es nach Überzeugung des hessischen Ärzteparlaments nicht zu akzeptieren, wenn Arbeitgeber Anweisungen treffen, die direkt in das Arzt-Patientenverhältnis eingreifen - sei es aus weltanschaulicher Sicht oder aufgrund von Auflagen, die die Therapiefreiheit aus ökonomischen Erwägungen einschränken.

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