Ärztekammer lehnt staatlichen Zwangs-TÜV für Ärzte ab

Pressemitteilung

Umfangreiches Fortbildungsangebot in Hessen

"Ärzte sind keine Autos oder Waschmaschinen": Ausdrücklich weist Dr. Alfred Möhrle, Präsident der Landesärztekammer Hessen, den erneut von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ins Gespräch gebrachten sogenannten "Ärzte-TÜV" - eine Zwangsfortbildung unter Staatsaufsicht - als unqualifizierten Vorschlag zurück.

So sei nicht nur der üblicherweise mit Industrieprodukten assoziierte Begriff "TÜV" eine Provokation für Ärzte und Patienten. Auch die Vorstellung, Ärzte durch die Androhung von Repressalien zum Lernen bewegen zu können, führe in die Irre.

"Die pädagogische Erkenntnis, daß Zwang jegliche positive Einstellung zum Lernen untergräbt, scheint nicht bis zu Frau Schmidt vorgedrungen zu sein", sagte Möhrle. Die Idee einer verwaltungstechnisch aufwendigen Zwangsfortbildung erinnere an das Gedankengut zentralistischer Planbewirtschaftung. Schmidt verkenne völlig, wie wichtig Motivation und Freude für den Lernerfolg seien. "In Hessen setzen wir Ärzte dagegen seit über drei Jahrzehnten erfolgreich auf den motivierenden Effekt freiwilliger ärztlicher Fortbildung", hob der Kammerpräsident hervor und verwies auf die zahlreichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte, die das ganze Jahr über sowohl an der - weitgehend von der Ärzteschaft selbst finanzierten - Akademie für ärztliche Fortbildung- und Weiterbildung der Landesärztekammer in Bad Nauheim - als auch über die Bezirksärztekammern und an den Krankenhäusern in Hessen angeboten werden: Allein im vergangenen Jahr wurden in Hessen 2021 Fortbildungsveranstaltungen verschiedener Anbieter und ca. 170 Veranstaltungen der Akademie zertifiziert.

Möhrle warb auch für die blaue Fortbildungsplakette als Kennzeichen nachgewiesener freiwilliger Fortbildung. 2002 wurde die von der Bad Nauheimer Akademie verliehene Plakette aktualisiert und als erster Fortbildungsnachweis einer deutschen Ärztekammer mit einer zeitlichen Befristung auf drei Jahre versehen. Die Plakette dokumentiere, daß die Qualität ärztlicher Leistungen und die ärztliche freiwillige Selbstverpflichtung zu ständiger Fortbildung für die hessische Ärzteschaft von größter Bedeutung seien, erklärte Möhrle: "Für den Arzt stellt die Plakette einen weiteren Anreiz zu lebenslangem Lernen dar; für den Patienten ist sie außerdem ein Ausweis dafür, daß sich "sein" Arzt regelmäßig fortbildet."

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