115. Deutscher Ärztetag fordert Verankerung des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V

Pressemitteilung

Mit großer Mehrheit hat der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg den hessischen Antrag auf Verankerung des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verabschiedet und damit einen Beschluss aus dem Jahr 2010 in Dresden bekräftigt.

Der 115. Deutsche Ärztetag unterstützt mit seiner Entschließung die geplante gemeinsame Bundesratsinitiative aller Bundesländer sowie die Forderung der Notarztverbände und der Rettungsdienstorganisationen, den Rettungsdienst endlich eigenständig im SGB V zu regeln, um die vorklinischen Versorgungsleistungen des Rettungsdienstes als Aufgabe der Krankenversicherung im SGB V transparent zu machen.

"Nach dem aktuellen Stand der Medizin ist es selbstverständlich Aufgabe des Rettungsdienstes, sofort am Notfallort die erforderlichen medizinischen Behandlungs- und Versorgungsleistungen am Patienten einzuleiten bzw. vorzunehmen", heißt es in der Erklärung des 115. Deutschen Ärztetages. Unbestritten sei, dass diese notfallmedizinischen Leistungen als Bestandteil der vorklinischen Versorgung ausschließlich dem Erhalt, der Wiederherstellung oder der Verbesserung des Gesundheitszustandes dienen und es sich dabei um Gesundheitsleistungen nach § 1 SGB V handelt.

Die Delegierten unterstrichen, dass durch die Verankerung des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V nicht mit Mehrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu rechnen sei.

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