Startbild: Foto von Menschen bei einem Vortrag, im Vordergrund eine rothaarige Frau, die in die Kamera lächelt

Die Struktur der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen
wählt den Vorstand, entscheidet über Änderungen und Ergänzungen zur Satzung und über den Haushalt der Akademie.

Das Präsidium der Landesärztekammer Hessen
entscheidet über die Geschäftsordnung der Akademie, den Jahresrahmenplan der Veranstaltungen, die Teilnahmegebühren bei Akademieveranstaltungen und über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.

Der Vorstand der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung
wird von der Delegiertenversammlung für fünf Jahre gewählt. Er besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern:

  • dem Vorsitzenden,
  • 2 stellvertretenden Vorsitzenden,
  • 7 Beisitzern.

Seine Aufgabe ist die Festlegung der Kursthemen und -inhalte, sowie die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Akademieleitung.

Die Sachverständigen der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung
beraten den Vorstand zu fachlichen Inhalten der Fort- und Weiterbildungen. Diese Ärztinnen und Ärzte werden aus zahlreichen Fachbereichen und Tätigkeitsfeldern berufen und sind ehrenamtlich für die Akademie tätig.

Die Akademieleitung
führt hauptamtlich in Zusammenarbeit mit der Ärztlichen Geschäftsführung der Landesärztekammer Hessen und dem Akademievorstand die Geschäfte der Akademie.

Die Sachbearbeiterinnen
bereiten die Veranstaltungen der Akademie vor und betreuen Referenten und Teilnehmer während der Veranstaltungen.