Startbild: Foto von Menschen bei einem Vortrag, im Vordergrund eine rothaarige Frau, die in die Kamera lächelt

Transparenz und Sponsoring

Veranstaltungen der Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung werden inhaltlich und organisatorisch unabhängig und frei von jeglicher Einflussnahme geplant und durchgeführt. Es bestehen seitens der Akademie keinerlei Interessenskonflikte.

Die Akademie hat zur Sicherung der Unabhängigkeit ihrer Veranstaltungen ein Transparenzverfahren eingeführt.

Dieses Verfahren wird mit einer Erklärung des Veranstalters zu seiner Trägerschaft eröffnet.

Die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung ist eine Einrichtung der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Sie finanziert sich

  • aus Teilnahmegebühren, die für ihre Veranstaltungen erhoben werden,
  • aus Kammerbeiträgen hessischer Ärzte und
  • durch die freiwillige, persönliche Akademiemitgliedschaft von Ärzten und Ärztinnen.

Als Veranstalter ist die Akademie nicht gewinnorientiert und ausschließlich den hessischen Ärzten, ihrem Bedarf und ihrer Nachfrage nach Fortbildungen und Kurs-Weiterbildungen verpflichtet.
Akademieveranstaltungen sind produkt- und dienstleistungsneutral.

Das Transparenzverfahren der Akademie verpflichtet die wissenschaftlichen Leiter und die Referenten zur Offenlegung ihrer Interessenslage zu Beginn ihres Vortrages. Über das Verfahren und seine Schritte informieren wir hier.

In der Regel werden Akademieveranstaltungen ohne Sponsoren durchgeführt. Abweichungen werden auf der Internetseite der jeweiligen Veranstaltung, auf Flyern und im Programm angezeigt.

Alle im Zuge der Zertifizierung einer Veranstaltung und in Umsetzung des Transparenzgebots der Landesärztekammer Hessen erhobenen Informationen werden für Interessenten und Teilnehmer im jeweiligen Veranstaltungsprogramm festgehalten und der ärztlichen Öffentlichkeit angezeigt. Das betrifft insbesondere die geforderte Offenlegung der Interessenslage des im Zertifizierungsverfahren genannten wissenschaftlichen Leiters gegenüber der Anerkennungsstelle (vor der Zertifizierung) und gegenüber Interessenten (mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung).