Menschenrechts-, Rassismus- und Diskriminierungsbeauftragter

Wozu braucht die Landesärztekammer einen Menschenrechts-, Rassismus- und Diskriminierungsbeauftragten?

Menschenrechte sind in der Politik schlecht aufgehoben. Sei es, dass zu exekutierende Gesetze humanen Erfordernissen im konkreten Einzelfall entgegenstehen, sei es - vor allem im internationalen Kontext -, dass wirtschaftliche Interessen die Ursache dafür sind, dass die gleichen Menschenrechtsverletzungen heute gebrandmarkt und morgen stillgeschwiegen werden. Wo solche Kompromisse geschlossen werden kommt es oft zu großem persönlichen Leid.

Um hier helfend und aufklärend einzugreifen, haben sich Bürgerorganisationen wie Amnesty International oder Pro Asyl gegründet, die auch in Deutschland aktiv sind. Wozu also noch Menschenrechtsbeauftragte wie sie in den letzten Jahren die Bundesärztekammer und zahlreiche Landesärztekammern ernannt haben?

Die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten vollzieht sich mehr im Stillen als medienaktiv. Dadurch sind in der innerärztlichen Öffentlichkeit Informationsdefizite vorhanden, denen wir mit einem kurzen Erfahrungsbericht (siehe Link am Ende der Seite - Artikel im Hessischen Ärzteblatt Ausgabe 04/2000) abhelfen wollen. Es gibt keine allgemein verbindlichen Richtlinien für diese Arbeit; deshalb enthält der Bericht einige grundsätzliche Vorbemerkungen zum Selbstverständnis des Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer Hessen.

Da Gewalt, rechte Hetze und Diskriminierung auch nicht vor Arztpraxen oder Krankenhäusern Halt machen, hat die Landesärztekammer den Menschenrechtsbeauftragten zusätzlich als Rassismus- und Diskriminierungsbeauftragten berufen. Damit ist der Menschenrechts-, Rassismus- und Diskriminierungsbeauftragte der Landesärztekammer Hessen zugleich auch Ansprechpartner für rassistische, gewalttätige und diskriminierende Vorfälle in Einrichtungen des Gesundheitswesens.