Weiterbildung

eLogbuch für die Dokumentation der Ärztlichen Weiterbildung in Hessen

In der am 01.07.2020 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung (WBO 2020), ist vorgesehen, die Dokumentation der Weiterbildung auf einer bundesweit einheitlichen, elektronischen Plattform, dem sogenannten eLogbuch zu führen. Die eLogbuch-Anwendung steht den hessischen Ärztinnen und Ärzten seit dem 01.01.2021 zur Verfügung und ist für alle, die ihre Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung vom 01.07.2020 absolvieren, verpflichtend.

Das eLogbuch soll helfen, die Weiterbildung einheitlich, von Beginn an und kontinuierlich zu dokumentieren und auch bei dem Kammerwechsel einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Bevor Sie das eLogbuch als Ärztin/Arzt in Weiterbildung verwenden können, müssen Sie sich als Benutzer über das Portal der Landesärztekammer Hessen registrieren. Aktuell zur Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte werden automatisch von der Landesärztekammer registriert.

Registrierung und Anmeldung in der eLogbuch-Anwendung

Mit Klick auf das Bild öffnet sich der Leitfaden "Registrierung und Anmeldung in der eLogbuch-Anwendung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Weiterbildungsbefugte in Hessen".

Registrierung und Anmeldung erfolgen über das Portal der Landesärztekammer Hessen.

Allgemeine Informationen zum eLogbuch

Wer muss das eLogbuch führen?

Alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die ihre Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung 2020 abschließen möchten und können, müssen die Dokumentation im eLogbuch vornehmen. Dies trifft auf folgende Ärztinnen und Ärzte zu:

  • Alle, die ihre Weiterbildung am oder nach dem 01.07.2020 begonnen haben.
  • Alle, die sich am 01.07.2020 in Weiterbildung befanden und ihre Weiterbildung gemäß WBO 2020 abschließen möchten.

Somit ist es möglich, dass jeder Weiterbilderin und jeder Weiterbilder in Hessen Bestätigungen im eLogbuch vornehmen muss. Daher ist die Registrierung aller Ärztinnen und Ärzte in Hessen, die weiterbilden, wichtig!

Verpflichtende Dokumentation und Bestätigung im eLogbuch

  • §2a (7) WBO 2020

    Das von der Landesärztekammer Hessen herausgegebene elektronische Logbuch für die Weiterbildung (Logbuch) dient der kontinuierlichen Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsinhalte durch den Weiterzubildenden sowie der Bestätigung des erreichten Weiterbildungsstandes durch den zur Weiterbildung befugten Arzt. Das jeweilige Logbuch enthält die in den Abschnitten B bzw. C geregelten Weiterbildungsinhalte sowie Richtzahlen. Die Darstellung erfolgt nach Maßgabe der Anlage.

  • §5 (3) WBO 2020

    Der befugte Arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen sowie inhaltlich und zeitlich entsprechend dieser Weiterbildungsordnung zu gestalten und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung eines in Weiterbildung befindlichen Arztes gemäß § 8 Abs. 1 zu bestätigen. Der zur Weiterbildung befugte Arzt führt mit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt am Ende eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt und im Logbuch dokumentiert wird. Bestehende Defizite und weitere Ziele werden aufgezeigt.

  • §8 (1) WBO 2020

    Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte in dem Logbuch gemäß § 2a Abs. 7 kontinuierlich zu dokumentieren. Hierzu ist mindestens einmal jährlich die Bestätigung des Weiterbildungsstandes im Logbuch durch den zur Weiterbildung befugten Arzt erforderlich. Die Dokumentation der Gespräche gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 erfolgt ebenfalls im Logbuch.

FAQ zum eLogbuch

Die häufigsten Fragen der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW)

  • 1. Wie registriere ich mich in der eLogbuch-Anwendung?

    Über das Portal der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Voraussetzung für die Registrierung in der eLogbuch-Anwendung ist ein uneingeschränkter Zugang zum Portal der Landesärztekammer Hessen. Falls dieser nicht vorhanden ist, wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Portal unter Fon: 0561 9131833 oder E-Mail: portal@laekh.de.
    Eine Anleitung zur Registrierung in der eLogbuch-Anwendung finden Sie hier.

  • 2. Wie erhalte ich den Benutzernamen meiner/meines Weiterbildungsbefugten (WBB)?

    Den Benutzernamen erhalten Sie von Ihren Weiterbildern bzw. Weiterbilderinnen oder von der Abteilung Ärztliche Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen. Der Benutzername beginnt in Hessen immer mit "WBB-060-…. "oder "eLogbuch-060-...".

  • 3. Wo und wie trage ich den Benutzernamen des/der WBB für die Freigabe ein?

    Zunächst tragen Sie einen Weiterbildungsabschnitt ein und geben den entsprechenden „Von-bis-Zeitraum“ der Tätigkeit mit dem Tätigkeitsumfang ein. Dann können Sie unter „Weiterbildungsbefugten und-stätte hinzufügen“, in der Zeile für den Benutzernamen den entsprechenden Benutzernamen der/des Befugten eintragen. Bitte auf die Lupe rechts klicken, manuell die Weiterbildungsstätte eingeben und auf „übernehmen“ klicken.

  • 4. Wie funktioniert die Freigabe an die/den WBB?

    Über dem Punkt „Zusammenfassung und Verlauf“ finden Sie die Möglichkeit mit dem Button „Freigeben“ Ihr Logbuch an den Befugten bzw. die Befugte freizugeben.

  • 5. Wie trage ich absolvierte Kompetenzen und Fallzahlen ein?

    Bei den Kompetenzen (Methoden-, Handlungskompetenz) klicken Sie bitte auf die Zeile, in der die jeweilige Kompetenz steht. Es erscheint eine Zeile darunter, in der Sie eine „Bewertungsanfrage hinzufügen“ können. Mit dem Haken rechts bestätigen/speichern Sie Ihren Eintrag. Bei den Handlungskompetenzen gehen Sie genauso vor, allerdings können Sie hier zusätzlich (wenn erforderlich) das Feld „Bestätigungsanfrage mit Anzahl hinzufügen“ anklicken und die Anzahl mit dem Datum/Zeitraum des Fallzahlerwerbs eintragen. Auch hier bestätigen/speichern Sie wieder mit dem Haken rechts den Eintrag. Sie können auch den Schnellerfassungsmodus wählen. Eine Erklärung zur Nutzung dieser Möglichkeit öffnet sich, wenn Sie „Schnellerfassung beginnen“ anklicken.

  • 6. Warum sieht mein/meine WBB meine Einträge und Anfragen nicht?

    Sie haben das Logbuch zuerst an den Befugten/die Befugte freigegeben und dann erst die Einträge/Bestätigungsanfragen vorgenommen. Die Freigabe des Logbuchs ist wie eine „Momentaufnahme“ zu sehen und gibt nur den Stand der Einträge zum Zeitpunkt der Freigabe wieder. Daher geben Sie Ihr Logbuch erst nach dem Eintragen und Speichern der Bestätigungsanfragen an Ihren Weiterbilder/Ihre Weiterbilderin frei.

Die häufigsten Fragen der Weiterbildungsbefugten (WBB)

  • 1. Wie erhalte ich meinen Benutzernamen für die eLogbuch-Anwendung als WBB?

    Wenn Sie eine Befugnis haben, werden Sie von der Landesärztekammer Hessen automatisch als Befugter/als Befugte registriert. Alle ehemals Befugten müssen sich über das Portal der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) selbst registrieren. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier. Sie finden Ihren Benutzernamen in der blau hinterlegten Schaltfläche „Zum eLogbuch als WBB-060-…“ oder "...eLogbuch-060-...". Zusätzlich finden Sie den Benutzernamen in der eLogbuch-Anwendung in Ihren persönlichen Einstellungen (oben rechts Ihren Namen anklicken). Bitte diesen Benutzernamen unbedingt an Ihre ÄiWs weitergeben. Ohne diesen ist eine Freigabe des eLogbuchs an Sie nicht möglich!

  • 2. Wo kann ich Freigaben für mich sehen?

    In der eLogbuch-Anwendung in der Übersicht „Freigaben für mich“. Über „Anzeigen“ kommen Sie direkt in das freigegebene eLogbuch.

  • 3. Wie bestätige ich Kompetenzen und Fallzahlen?

    Bei den zu bestätigenden Methoden- und Handlungskompetenzen erscheinen links am Rand rosa-/lila-farbene Balken. Wenn Sie die Zeilen mit dieser farbigen Markierung anklicken, sehen Sie, für welche Kompetenzen Bestätigungsanfragen für Sie vorliegen (es öffnet sich eine Art „Untermenü“). In einer weiteren Zeile darunter können Sie dann die Bestätigungen vornehmen. Durch die Aktivierung des Schnellerfassungsmodus, den Sie über „Status und Verlauf“ sehen, können Sie direkt durch Anklicken der Bestätigungsfelder Haken zur Bestätigung setzen. Die Haken werden nach dem Anklicken gespeichert. Bei den Handlungskompetenzen können Sie, wenn Fallzahlen bestätigt werden müssen, wieder die jeweilige Zeile der Kompetenz anklicken und sehen dann, welche Anzahl der AiW/die ÄiW bestätigt haben möchte. Mit Klick auf den Haken rechts wird der Eintrag gespeichert.

  • 4. Warum sieht die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung (ÄiW/AiW) meine Bestätigungen nicht?

    Evtl. haben Sie das Logbuch noch nicht wieder zurückgegeben. Der Moment der Frei- und Zurückgabe des Logbuchs gibt nur den Stand der Einträge zum Zeitpunkt der Frei- und Zurückgabe wieder und ist wie eine Momentaufnahme zu sehen. Erst nach der Rückgabe des eLogbuchs werden alle von Ihnen vorgenommenen Bestätigungen auch angezeigt.

  • 5. Wie gehe ich bei der Eintragung für das jährliche Weiterbildungsgespräch vor?

    Wenn Sie eine Bestätigungsanfrage für ein stattgefundenes Weiterbildungsgespräch bekommen, klicken Sie unter „Weiterbildungsgespräche“ auf die Zeile mit dem jeweils eingetragenen Weiterbildungsgespräch. In der Zeile darunter erscheint rechts „Bestätigung hinzufügen“. Dort können Sie das Gespräch kommentieren und rechts mit dem Haken bestätigen.

Sie möchten die Ärztekammer wechseln und Ihr eLogbuch mitnehmen?

Mit Klick auf das Bild öffnet sich der Leitfaden "Umzug des eLogbuchs in einen anderen Kammerbereich".

eLogbuch-Support in Hessen

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Bedarf an einer telefonischen Beratung zum eLogbuch haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und einer Telefonnummer unter der Sie tagsüber erreichbar sind an eLogbuch@laekh.de.

Für Kliniken, Praxen/MVZs und Gruppen vereinbaren wir auch gerne Online-Schulungstermine.

Zusätzliche wichtige Infos der Bundesärztekammer zur eLogbuch-Anwendung

Der Support der Bundesärztekammer (BÄK) ist über das Kontaktformular unter: www.baek.de/kontakt-elogbuch erreichbar. Anfragen, die über dieses Kontaktformular eingehen, ermöglichen dem BÄK-Support eine strukturierte Bearbeitung über ein Ticketsystem. Selbstverständlich steht der BÄK-Support auch telefonisch zur Verfügung, die Rufnummern finden Sie ebenfalls über die Seite www.baek.de/kontakt-elogbuch.