Weiterbildung

Online-Antrag und Informationen zur Weiterbildungsbefugnis

Rund um Weiterbildungsbefugnisse

Wenn Sie Ärztinnen/Ärzte weiterbilden möchten, brauchen Sie eine Weiterbildungsbefugnis. Liegt diese nicht vor, kann ein Abschnitt ärztlicher Tätigkeit grundsätzlich nicht auf eine Weiterbildung angerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass Befugnisse immer personen- und ortsgebunden sind. So ist z. B. nach einem Umzug die alte Befugnis in dieser Form nicht mehr gültig.

Eine Befugnis kann jeweils nur für eine Qualifikation ausgesprochen werden, deren Bezeichnung Sie auch führen. So kann ein Facharzt für Innere Medizin keine Befugnis für das Gebiet Allgemeinmedizin erhalten. ABER: Ein (hausärztlicher) Internist kann sehr wohl internistische Abschnitte vermitteln, die auf die Weiterbildung Allgemeinmedizin anrechenbar wären. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige/-n Sachbearbeiter/-innen.

Wichtig ist auch, dass Sie  maximal nur für eine Facharzt-, eine Schwerpunkt- und eine Zusatz-Weiterbildung befugt werden können.

Antragstellung jetzt Online!

Im Sinne eines verbesserten Services für Sie und einer schnelleren Antragsbearbeitung erfolgt seit dem 04.04.2022 die Antragstellung für Weiterbildungsbefugnisse online über das Portal der Landesärztekammer Hessen.

Rufen Sie dazu bitte folgende Internet-Adresse auf: https://portal.laekh.de

Wählen Sie dort den Menüpunkt "Fort- und Weiterbildung" > "Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis". Sie starten dann direkt mit einer Vorabauskunft, die sicherstellt, dass alle Voraussetzungen für eine Befugnisantragstellung vorliegen.

Durch Klick auf das Bild gelangen Sie zu einer  Bildergalerie, in der Sie einen ersten Eindruck von der Antragstellung erlangen können:

Falls Sie noch keinen Portalzugang haben, registrieren Sie sich bitte. Sie erhalten zunächst einen eingeschränkten Portalzugang. Nach Ihrer internen Verifizierung als Ärztin/Arzt durch die Servicestelle Portal, wird Ihnen über den Postweg ein Code zur Verfügung gestellt, durch den Ihnen dann weitere Funktionen im Portal freigeschaltet werden.

Bei Fragen zur Ihrem Portalzugang wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Portal:
E-Mail: portal@laekh.de 
Fon: 0561 9131833.

Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen gerne die jeweils zuständigen Mitarbeiter/-innen aus der Abteilung Ärztliche Weiterbildung zur Seite.

Die Erteilung einer Befugnis kann nicht rückwirkend erteilt werden. Bitte kalkulieren Sie dies bei Ihrer Beantragung ein!

Die Stätte, an der Sie weiterbilden möchten, bestimmt den Behandlungsschwerpunkt, für den Sie befugt werden können. D. h. eine psychosomatische Abteilung kann nur für die Psychosomatik und nicht auch noch zusätzlich für die Psychiatrie befugt werden.

Die Weiterbildung muss gemäß der Weiterbildungsordnung (WBO) in Hessen ganztägig (40 Wochenstunden) angeboten werden. Auch wenn Sie eine Ärztin bzw. einen Arzt in Weiterbildung haben sollten, die/der nur halbtags tätig sein möchte, muss das Angebot der Weiterbildungsstätte ganztägig sein. Allerdings können auch gemeinsame Befugnisse ausgesprochen werden, d.h. zwei Kollegen, die jeweils zu 50% arbeiten und komplementäre Arbeitszeiten haben, können gemeinsam eine Befugnis beantragen.

Rechtliche Grundlagen

Dass sich die Landesärztekammern eine Weiterbildungsordnung (WBO) geben dürfen, ist im Heilberufsgesetz der Länder begründet. Auch sind darin u. a. grundlegende Zuständigkeiten/Aufgaben der Kammern geregelt.

Die WBO für Ärztinnen und Ärzte in Hessen basiert auf dem Heilberufsgesetz und gestaltet die ärztliche Weiterbildung aus. Dort werden die Anforderungen der einzelnen Facharzt-/Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildungen definiert. Derzeit werden die Anforderungen in den Anlagen zum Zeugnis spezifiziert:

Zur Erteilung der Befugnisse gibt es neben den o. g. Regelungen noch die von der Landesärztekammer verabschiedeten Richtlinien über die Befugnis zur Weiterbildung.

Anders als die WBO hat die durch den Deutschen Ärztetag verabschiedete (Muster-)Weiterbildungsordnung  keine rechtliche Bindung für die einzelnen Ärztekammern, solange sie noch nicht in das jeweilige Landesrecht umgesetzt worden ist. Dabei können die Ärztekammern landesspezifische Regelungen in der WBO verankern. Beachten Sie daher bitte immer nur die aktuelle WBO Ihrer zuständigen Kammer.

Weiterbildungsordnungen:

Wie ist der Ablauf?

Bitte stellen Sie zunächst den entsprechenden Antrag. Sobald dieser bei der Kammer eingegangen ist, wird er von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, wird der/die Sachbearbeiter/-in Sie um Nachreichung bitten.

Im nächsten Schritt bearbeitet die Verwaltung Ihren Antrag weiter und prüft gutachterlich, in welchem Umfang eine Erteilung der Befugnis möglich ist. Mit diesem Votum wird der Antrag in der nächstmöglichen Sitzung dem Präsidium der Landesärztekammer zur Entscheidung vorgelegt. Das Präsidium tagt einmal pro Monat.

Nach der Präsidiumssitzung erstellt die Abteilung Ärztliche Weiterbildung in den darauffolgenden Tagen den Bescheid. Alle Bescheide werden durch die/den zuständige/-n Referentin/Referenten unterzeichnet und im Anschluss postalisch versendet. Zur gleichen Zeit wird Ihre Befugnis mit dem beschlossenen Umfang auf unserer Website unter https://portal.laekh.de/wbermaechtigte veröffentlicht – sofern es sich um eine reguläre Befugnis handelt.

Sollten Sie nicht mit dem genehmigten Weiterbildungsumfang einverstanden sein, ist selbstverständlich der Widerspruchsweg frei. Bitte beachten Sie hierbei die entsprechenden Fristen des Befugnis-Bescheides.
Sie können auch eine Erweiterung des Umfanges Ihrer Befugnis beantragen – z. B. nach einem Jahr aufgrund von erhöhten Leistungszahlen o. ä. Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag und reichen entsprechende Statistiken ein, die wiederum gutachterlich geprüft und dem Präsidium erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.