Fachkunden im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte gemäß Strahlenschutzverordnung in der Fassung vom 31.12.2018

Den Landeärztekammern ist nicht bekannt, wann die individuellen Aktualisierungsfristen ihrer Mitglieder ablaufen, daher ist es leider nicht möglich, jedes Mitglied individuell über diese gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierungsnotwendigkeit zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass zur regulären Aktualisierung der Fachkunde alle 5 Jahre, ausschließlich folgende Kurse geeignet sind:

  • Kurse zur Aktualisierung im Strahlenschutz
  • Spezialkurs Röntgendiagnostik

Hinweise zum Strahlenschutzrecht:

Qualitätssicherung im Röntgen: Aktuelle Informationen zu Anforderungen der StrlSchV, Prüfungen der ÄSH sowie Aufgaben von Strahlenschutzverantwortlichen und Behörden

Ihre Ansprechpartnerin: