Antragstellung und Formulare
Informationen zur Einreichung von Unterlagen bei der Landesärztekammer Hessen, insbesondere im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens:
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Offizielle Bestätigungen Ihrer Unterlagen können durch verschiedene öffentliche Einrichtungen und Behörden vorgenommen werden:
- Gerichte (Amts-, Verwaltungs-, Sozialgericht etc.)
- Gemeinde- und Stadtverwaltungen
- Standesämter
- Kammern
- Universitäten und Universitätskliniken (sofern nicht privatisiert)
- Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Öffentliche Schulen
- Notare in Deutschland
- Bezirksärztekammern der Landesärztekammer Hessen (außer Frankfurt)
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Die eingereichten Unterlagen werden digitalisiert und danach unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen vernichtet. Bereits eingereichte Dokumente, wie Approbation oder Promotion, müssen nicht erneut eingereicht werden, da sie bereits digital vorliegen.
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Die Weiterbildungsabteilung ist während der Öffnungszeiten der Landesärztekammer Hessen erreichbar. Anfragen können per E-Mail an weiterbildung@laekh.de gestellt werden.
Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine persönliche Abgabe von Anträgen/Unterlagen möglich ist.
Antragsformular Anerkennung/Prüfung/Vorwegentscheid
Das Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung der Facharztbezeichnung, der Schwerpunktbezeichnung und der Zusatzbezeichnung sowie auf Vorwegentscheid und EU-/EWR-Umschreibung finden Sie hier:
Checklisten zur Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung und zur EU-/EWR-Anerkennung
- Checkliste Antrag/Prüfung WBO 2020
- Checkliste eLogbuch
- Checkliste Vorwegentscheid
- Checkliste Weiterbildungszeugnis
- Checkliste und Informationen Antrag EU-/EWR-Anerkennung
Bei Fragen und Anträgen zu Anerkennungen aus Drittstaaten wenden Sie sich bitte an den bzw. die für den Fachbereich zuständige/-n Sachbearbeiter/-in.
Zusätzliche Vordrucke und Muster zur Weiterbildungsordnung 2020
Zusätzliche Vordrucke und Formulare zur Weiterbildungsordnung 2005
- Zeugnisanlagen gemäß §9 (Bestätigungen der abgeleisteten Inhalte, Fallzahlen):
- Checkliste Antrag/Prüfung WBO 2005
Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Bestimmungen zum Erwerb der Zusatzweiterbildung finden Sie im Musterkursbuch der Bundesärztekammer
- Bescheinigung über die sportärztliche Tätigkeit im Sportverein oder Sportverband
- Vorgaben in der Vereinsbetreuung und Kursanbieter
Zusatzweiterbildung Notfallmedizin (nur gemäß WBO 2020)
Zusatzweiterbildungen Homöopathie und Röntgendiagnostik -fachgebunden-
Die Übergangsfristen für die Zusatzweiterbildung Homöopathie und die Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik -fachgebunden- sind am 30.06.2025 ausgelaufen. Gemäß der Weiterbildungsbildungsordnung 2020 können diese Bezeichnungen nicht mehr erworben werden und eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.