Weiterbildungsordnung von 2020

Weiterbildungsordnung von 2020 - Gültig ab dem 01.01.2023

Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen 2020 (WBO 2020)

Die FAQ zur neuen ärztlichen WBO finden Sie ab sofort weiter unten auf dieser Seite.

    FAQ: Neue ärztliche Weiterbildungsordnung für Hessen - Was ändert sich? Was ist wichtig?

    Nachtrag zu den FAQ: Kombinierte Befugnisse für Innere Medizin nach WBO 2020

    Stand: September 2022

    1. Seit wann gilt die neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020) für Hessen?
    2. Welche Übergangszeiten gibt es in der WBO 2020?
    3. Wie wird bei Fortführung der Weiterbildung nach WBO 2005 dokumentiert?
    4. Was ist beim freiwilligen Wechsel von der bisherigen zur neuen WBO zu beachten?
    5. Welche Hilfen gibt es in besonderen Konstellationen?
    6. Was geschieht, wenn innerhalb der möglichen Übergangszeiten nach der WBO 2005 eine dafür befugte Weiterbilderin oder ein befugter Weiterbilder ausscheidet?
    7. Was ändert sich mit der neuen WBO inhaltlich?
    8. Gibt es neue Mindestweiterbildungszeiten oder generelle Änderungen?
    9. Ändert sich der Ablauf z. B. bei Unterbrechungen der Weiterbildung?
    10. Gibt es Änderungen bei den Schwerpunktweiterbildungen?
    11. Welche neuen Bezeichnungen gibt es in der WBO 2020?
    12. Können zuvor erworbene Kompetenzen in die neuen Weiterbildungen/Qualifikationen eingebracht werden?
    13. Können bereits erworbene Kompetenzen in andere Weiterbildungen mitgenommen werden?
    14. Bestehen durch die Kompetenzorientierung neue Herausforderungen für Weiterzubildende?
    15. Welchen Sinn haben die sogenannten FEWP?
    16. Wie wird die neue Weiterbildung im Unterschied zur bisherigen dokumentiert?
    17. Benötige ich weiterhin ein Weiterbildungszeugnis?
    18. Benötige ich weiterhin zusätzliche Operationsverzeichnisse?
    19. Ändern sich die Rechte und Pflichten der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung und der Weiterbildenden?
    20. Was ändert sich bei den Weiterbildungsbefugnissen?
    21. Wird auch zukünftig die Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen für zwölf oder 24 Monate erleichtert?
    22. Können Forschungszeiten für die Weiterbildung gewertet werden?
    23. Was ändert sich für die Weiterbildenden?
    24. Online-Antrag Befugnisse
    25. Wo findet man als Weiterbilder/-in Hinweise auf Änderungen und Besonderheiten in der neuen WBO?
    26. Besonderheiten bei den Befugnissen der Inneren Medizin
    27. Was folgt aus Einschränkungen der Weiterbildungsabläufe durch die Coronakrise?
    28. Stehen derzeit weitere Änderungen der WBO 2020 an?
    29. Beschwerdemanagement

    Bitte senden Sie gerne weitere Fragen von allgemeinem Interesse per E-Mail an: wbo2020@laekh.de

    Dr. med. H. Christian Piper
    Präsidiumsmitglied, Stellv. Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses

    Dr. med. Wolf Andreas Fach
    Präsidiumsmitglied, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses

    In Kooperation mit:

    Daniel Libertus
    Leiter der Abteilung Ärztliche Weiterbildung

    Nina Walter
    Ärztliche Leiterin Stabsstelle Qualitätssicherung/Stellv. Ärztliche Geschäftsführerin

    Ralf Münzing
    Leiter EDV und Organisationsentwicklung

    Petra Hench-Rueda & Heike Bünger
    Koordinatorinnen der Abteilung Ärztliche Weiterbildung