Dr. med. Siegmund Drexler, Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger

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Im Jahr 2016 hatte die Landesärztekammer Hessen eine wissenschaftliche Aufarbeitung der „Geschichte der Hessischen Ärztekammern 1887–1956“ vorgelegt [1]. Ein Kellerfund aus dem Archiv der Pathologie des Klinikums Darmstadt machte es jetzt möglich, einen besonderen Blick auf die 1933 erschienenen Ausgaben des „Weckrufes“ zu werfen – ein nationalsozialistisches Kampfblatt, das dass Hessische Ärzteblatt abgelöst hatte [2]. Der Rückblick mit historischer Einordnung von Dr. med. Siegmund Drexler und Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger erscheint in zwei Teilen, HÄBL 03 & 04/2022.

Vom Ärzteblatt zum Weckruf

Mit der 1924 gegründeten Hessischen Ärztekammer erschien gleichzeitig das „Hessische Aerzteblatt“ als deren offizielles Organ bis September 1933. Von 1930 und bis zur letzten Ausgabe war Dr. med. Carl Oelemann Schriftleiter. Er gehörte der Hessischen Ärztekammer bis 1933 an und war später – von 1946 bis 1956 – der zweite Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Im Januar 1933 wurde dann der „Weckruf zum Volksgesundheitsdienst“ – kurz „Weckruf“ genannt – gegründet. Acht Monate lang erschien er noch parallel zum „Hessischen Aerzeblatt“, bis dieses im September eingestellt wurde. Der „Weckruf“ war 1933 das „Nachrichtenblatt des N.S.D-Aerztebundes, Gau Hessen-Darmstadt“ und kam mit 24 „Folgen“ zum 1. und 15. jeden Monats heraus. Dann wurde er – laut Anordnung der Reichsleitung – mit der „Folge 19“ von Oktober bis Ende des Jahres 1933 vorübergehend auch „Offizielles Organ der Hessischen Aerztekammer“ und zum 1.1.1934 vom neu gegründeten „Aertzeblatt für Hessen“ – das Hessen und die Provinz Hessen-Nassau umfasste – abgelöst. Damit wurden reichseinheitliche Regelungen umgesetzt; neben dem „Deutschen Ärzteblatt“ gab es dreizehn regionale Ärzteblätter.

Begründer und Schriftleiter des „Weckrufs“ war der Bezirksobmann des NS-Ärztebundes Oberhessen-Süd Dr. med. Karl Barth (Bad Nauheim,) und Herausgeber war der Gauobmann Dr. med. Gottfried Ende (Kirchbrombach im Odenwald). Beide weisen mehrfach daraufhin, dass die Mitgliedschaft in der NSDAP und des NS-Ärztebundes mit einem politischen Auftrag verbunden sei und dem Arzt als Mitglied von NS-Organisationen eine politische Funktion zukomme; ob in der Ärztekammer oder der ärztlichen Praxis.

Barth war bis Ende September Schriftleiter und Ende blieb bis Ende des Jahres 1933 Herausgeber. Die Schriftleitung übernahm dann Dr. med. Karl Welker (Darmstadt), und der „Weckruf“ wurde für kurze Zeit als „Offizielles Organ der Hessischen Aerztekammer“ nach Darmstadt verlegt. Er startete zunächst mit einer Auflage von etwa 100 Exemplaren und hatte Ende 1933 eine Auflage von ca. 1.500; er umfasste zunächst vier und hatte am Ende einen Umfang von 12 Seiten. Ab „Folge 10“ erschien der „Weckruf“ auch mit Werbung für medizinische Produkte und entsprechende Firmen der Pharmabranche. Ob es hier Verträge zur Anzeigenwerbung gab, bleibt offen und erschließt sich nicht aus dem Material.

Der jetzt vorliegende vollständige Jahrgang (bis auf „Folge“ 14) des „Weckrufs“ – der zur Zeit der Ärztekammerstudie nur in Einzelheften vorlag – ermöglicht, das Ende der Krisenzeit der Weimarer Republik und die ersten Monate bzw. das erste Jahr nach der Machtergreifung im Januar und dann mit den Wahlen im März 1933 aus der Perspektive des zentralen Publikationsorgans des NS-Ärztebundes und für einige Monate auch der Ärztekammer zu rekonstruieren. Er dokumentiert im Spannungsfeld von Formierung der Ärzteschaft, von Ausgrenzung und Entrechtung, Unterdrückung und Terror den Beginn der Durchsetzungsphase und endgültigen Festigung der NS-Herrschaft – hier der Ärzte- und Kammerpolitik des NS-Staates.

NS-Regime und Ärztepolitik

Wir skizzieren und belegen detailgetreu wesentliche Merkmale der NS-Kammer- und Ärztepolitik, mit denen die Kammerstudie aus dem Jahr 2016 ergänzt wird [1]. Die Zitate und die Diktion aus dem „Weckruf“ zeigen das aggressive Vorgehen der organisierten NS-Ärzteschaft, die menschenverachtende NS-Ideologie im Bereich der Standes- und Ärztepolitik sowie die Wirkmacht der Sprache. Sie zeigen weiter die Verfolgungs-, Entwürdigungs- und Vernichtungsabsichten gegenüber Bevölkerungsgruppen, die Markierung von angeblichen Feinden des Volkes, die offen und unverhohlen formuliert für die Folgezeit angekündigt und gefordert werden.

Die ideologische Formierung der Ärzteschaft gehört und ist Bestandteil der NS-Politik, die nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler begann: Die Jagd von SA, SS und der von Göring gleichgeschalteten Polizei auf Sozialdemokraten, Kommunisten, Juden und missliebige Intellektuelle. Im Februar 1933 genügten dem NS-Regime wenige Wochen, um die Verfassung der Weimarer Republik auszuhebeln, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit abzuschaffen und den demokratischen Rechtsstaat der Weimarer Republik durch ein menschen- und demokratieverachtendes Terrorregime zu ersetzen. Hier hat Hermann Göring, damals preußischer Innenminister, die Ziele und Methoden der Naziherrschaft mit zynischer und unmissverständlicher Brutalität offengelegt, indem er zu Beginn der Machtübernahme u. a. – mit enthaltenen Morddrohungen – formulierte: „Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendwelche juristischen Bedenken. Hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich zu vernichten und auszurotten, weiter nichts“.

Selbstverständnis des „Weckruf“

Er versteht sich als Kampfblatt und Medium der Dauermobilisierung der NS-Ärzteschaft gegen Materialismus, Liberalismus, Marxismus, Bolschewismus und Individualismus (so die wiederholte Aufzählung), denen die völkische Ideologie – eine völkische Verklärung des Volkes – und die Vorstellung eines „Volksganzen im Ringen der Völker“ entgegengesetzt wird [2]. Nach Dr. med. Heinrich Wilhelm Kranz (Gießen) – einem zentralen Ideologieproduzenten der NS-Rassen- und Ärztepolitik in Hessen – hat der Umbau der politischen Ordnung und die „nationalsozialistische Revolution“ erst begonnen, und nach Barth hat „jede deutsche Schriftleitung die moralische Verpflichtung, alles Deutschfeindliche und Deutschschädliche zu verurteilen“.

Die 24 „Folgen“ des „Weckruf“ sind als ein Instrument zur rassenpolitischen Mobilisierung und der Propaganda zu verstehen. In jedem Heft gibt es mindestens einen Beitrag zur – so die Begriffe und Formulierungen der NS-Ärzteschaft – „Rassenhygiene“, „Volksgesundheit im nationalsozialistischen Sinne“, zum „deutschen Volk, dass rassisch rein bleiben muss“ und „treu dem Führer ist, der keine Kompromisse eingeht“. Weitere Formulierungen sind, dass „der Lebensraum des deutschen Volkes augenblicklich enger als es je war“ und „ein gesundes Volk ein Anrecht auf Lebensraum hat“, dann die Propagierung, dass der „katastrophale Geburtenrückgang“ aufgehalten werden kann und „eine rassische Aufartung und Reinerhaltung gelingt“.

Neben den rassenpolitischen Themen wurden im „Weckruf“ wiederholt die vermeintliche Überfüllung der akademischen Berufe, das „Kurpfuschertum“ und der Kampf gegen die „Kurierfreiheit“ – hier ging es um die Konkurrenz der „Naturheiler“ und „Heilpraktiker“ – sowie die vermeintlich zu niedrigen Einkommen von Ärzten thematisiert.

Die Beiträge stammen meist vom Schriftleiter Dr. med. Karl Barth, dem Herausgeber Dr. med. Gottfried Ende und vor allem von Dr. med. Heinrich Wilhelm Kranz; letzterer war u. a. Bezirksobmann des NS-Ärztebundes in Gießen. Dann sind es Beiträge von Akteuren der Reichsebene – wie z. B. dem Leiter des Rassenamtes im Reichsministerium des Innern, Dr. med. Achim Gerke oder von Dr. med. Walter Groß, Leiter des Aufklärungsamtes für Bevölkerungspolitik und Rassenpflege; dann von weiteren Ärzten aus dem NS-Ärztebund in Hessen wie – um einige Namen zu nennen – Stroh, Betz, Vietinghoff-Scheel, Boytink, Breidenbach, Wolters, Frobenius und Büttner. Vereinzelt gab es auch Beiträge von bzw. für Apotheker(n), Zahnärzte(n) und Tierärzte(n).

NS-Ideologie

Das ideologische Themenspektrum im „Weckruf“ zentriert sich vor allem auf zehn Merkmale und Dimensionen, mit denen seine Funktion und Zielrichtung deutlich werden:

  1. Wiederholt wird postuliert, dass die NS-Weltanschauung eine biologische Grundlegung und nordischen Charakter habe sowie auf den angeblichen „Naturgesetzen organischen Lebens, den ewigen Gesetzen der Natur“ basieren würde; folglich die Völker sich im „Kampf“ befinden würden. Dabei werden unterschiedliche Zentren der NS-Ideologie wiederholt propagiert, zu denen der Rassenbegriff, Rassen- und Gesundheitspolitik sowie die Rolle des Arztes und einer völkischer Standespolitik, dann Begründungen und Forderungen von rassepolitischen/-hygienischen Maßnahmen („rassische Reinhaltung“) zählen.
  2. Zu den propagierten Facetten der NS-Ideologie gehört die Einstimmung der Ärzteschaft auf die sogenannte „Judenfrage“ sowie die „Entfernung jüdischer Ärzte“ aus dem „Ärztestand“; dieser Prozess der „Bereinigung“ hat nach dem NS-Ärztebund jetzt überall im Reich eingesetzt und wird begrüßt. Der Hass auf die jüdischen Ärzte und deren Ausgrenzung wird mit Zuschreibungen wie „skrupellose Geschäftstüchtigkeit“, „orientalischer Spürsinn“ und „unlauterer Wettbewerb“ versehen. Mit dem ständig wiederholten aggressiven antisemitischen Sprachduktus wurde eine Wirklichkeit – mit den Juden als Feinden des Volkes – geschaffen, aus der die Notwendigkeit für deren Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung begründet wurde.
  3. Das Volk wird im naturwissenschaftlichen Sinne als „Volks- und Staatskörper“ gedacht, und Deutschland sei durch die niedrigen „verhängnisvollen“ Geburtenziffern und den „abnormen Altersaufbau des deutschen Volkes“ im „völkischen Ringen nach den ewigen Gesetzen der Natur kein wachsendes Volk“ mehr.
  4. Die Ernennung von Hitler zum Reichskanzler – und damit verbunden sein Kabinett – am 30. Januar 1933 durch den Reichspräsidenten Hindenburg und der Sieg der NS am 5. März 1933 in den Gauen sind im „Weckruf“ enthusiastisch begrüßt worden. In religiös überhöhter Terminologie ist die Rede vom „gottbegnadeten und gottgesandten Führer unseres Volkes“ und in religiöser Begriffszuweisung wird er als erlösender „Heiland“ bezeichnet. In „Folge 3“ begrüßt der NS-Ärztebund mit der Überschrift „Adolf Hitler Reichskanzler!“ als „den Führer der Geschicke unseres Vaterlandes“ und als „Schicksalswendung in Deutschland“. Die unterwürfige Verehrung als Führer bekommt eine religiöse und quasi-erotische Dimension; er wird heroisiert und vergöttlicht. Die „Liebe“ zum Führer wird – im Sinne libidinöser Besetzung und Quasi-Verliebtheit sowie idealisiertes Objekt in eine große „Führerfigur“ – im „Weckruf“ auch in zahlreichen schwärmerischen, anbiedernden und unterwürfigen Gedichten ausgedrückt, und generell ist vom „Führer als Heiler“ die Rede. Ihm wird eine messianische Erlösungsqualität zugeschrieben, verbunden mit dem Bild von inneren und äußeren Feinden bedroht und umstellt zu sein, die nur er besiegen kann.
  5. Das NS-Frauenbild, mit dem „der Nationalsozialismus der Frau wieder Halt und Inhalt gegeben hat“, ist von einem rigiden und hierarchischen Verständnis der Geschlechterrollen durchdrungen, mit dem – so im „Weckruf“ – „der Mann wieder männlicher“ und mit ihrer Mutter- und Familienrolle „die Frau wieder fraulicher“ werden konnte. Die zukünftige Anzahl von Kindern wird zur Schicksalsfrage des deutschen Volkes und zur „Gesundung des deutschen Volkskörpers“ erklärt.
  6. Angeboten wird ein historisches Kampf- und Untergangsszenario, mit dem es um die Zukunft des „deutschen Volkes“ – eines „Volkes in Not“ – geht. Dieser „Kampf“ wird einmal nach innen propagiert und mit den niedrigen Geburtenzahlen und der „Gefahr des Aussterbens des deutschen Volkes“ begründet.
  7. Um dem wiederholt propagierten „Zerfall unseres Volkes und unserer Kultur“ entgegenzuwirken und eine „rassische Erneuerung des deutschen Volkes“ zu erreichen, werden die immer weiter ausgreifende Exklusionspraxis mit menschenverachtenden Vernichtungsbegriffen wie „Unwertes Leben“, „Auslese und Ausmerze“, die „Ausschaltung“ von sogenannten „Asozialen“, „Arbeitsscheuen“, „Untermenschen“, „Minderwertigen“, von „Erbkranken“ und deren Sterilisierung, dann auch von „Kranken und Schwachen“ ausgrenzend und aggressiv propagiert. Dabei heißt es zur Rolle des Arztes unter anderem: „Seine Aufgabe ist die Ausschaltung dieser Elemente aus dem Volksleben und vor allem aus der Fortpflanzung. Unsere rassehygienischen Forderungen dieser Gruppe gegenüber können nicht streng genug gefasst werden“. Das Ausschlusskriterium für Zugehörigkeit und Nicht-Zugehörigkeit ist „Rasse“ bzw. „rassische Reinhaltung“, verbunden mit Leistungsfähigkeit und Gemeinschaft im Sinne des NS-Staates.
  8. Die rassenpolitische Propaganda, Rassenhygiene und Volksgesundheit gehören zu den Kernthemen im „Weckruf“. Die ständige Rede von der Volksgesundheit und den gesunden erblichen Anlagen ist verbunden mit der Rede von den angeblich krankhaften Anlagen, die ausgemerzt werden müssten. In einer Artikelserie zur sogenannten „seelischen und körperlichen Minderwertigkeit oder Psychopathie“ heißt es zur Rolle des Arztes: „Seine Aufgabe ist die Ausschaltung dieser Elemente aus dem Volksleben und vor allem aus der Fortpflanzung. Unsere rassehygienischen Forderungen dieser Gruppe gegenüber können nicht streng genug gefaßt werden.“
  9. Mit den skizzierten Themenzentren, einer aggressiven Rhetorik und menschenverachtenden Forderungen sowie ersten Gesetzen – so dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.07.1933 – wurde die Ärzteschaft auf ein völkisch-rassistisches Begriffs- und Rechtsverständnis, auf Vernichtungs- und Kriegsbereitschaft eingestimmt und eingeschworen. Vorausgegangen war u. a. das am 23. März 1933 ohne Umschweife vom Reichstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Anwesenden beschlossene „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt). Es war mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 die Grundlage der Gesetzgebung im nationalsozialistischen Staat. Die Machtübernahme und ersten Gesetzgebungen wurden im „Weckruf“ wiederholt enthusiastisch beschworen und begrüßt.
  10. Nach dem Tod von Hindenburg übernahm Hitler dessen Amt als Reichspräsident, verzichtete aber als „Führer und Reichskanzler“ dann (ab 2. August 1934) auf den Titel des Reichspräsidenten; die Kumulation beider Funktionen ließ er sich durch Volksabstimmung am 19. August 1934 bestätigen. Damit war die „Ermächtigung“ von Volk und Reichstag sowie Reichsrat beschlossen und legalisiert; und jetzt lag die Konsolidierung der Macht und Formierung der Gesellschaft als „Neue Ordnung“ – und damit auch der Gesundheits- und Ärztepolitik – endgültig und umfassend bei Hitler, der NSDAP und der NS-Ärzteschaft. Die Verlängerungen des „Ermächtigungsgesetzes“ erfolgten durch den Reichstag in den Jahren 1937, 1939 und 1943 und wurden im Mai 1943 durch „Führererlass“ auf unbefristete Dauer verlängert.

Teil II folgt in der nächsten Ausgabe.

Dr. med. Siegmund Drexler, Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger

Dr. med. Siegmund Drexler engagiert sich seit 1988 für die Landesärztekammer Hessen, u. a. viele Jahre als Drogen- und Suchtberater. 2013 war Drexler, der von 1988 bis 2013 der Delegiertenversammlung angehörte, davon zwölf Jahre als Präsidiumsmitglied, Initiator des Ausschusses und Projekts „Forschung der Landesärztekammer Hessen zur geschichtlichen Aufarbeitung der Ärztekammern 1887–1956“. Maßgeblich beteiligt war er außerdem an der Herausgabe des Buches „Ärztliches Schicksal unter Verfolgung 1933 bis 1945“. Drexler setzt sich daneben als Beiratsmitglied im Förderverein der Gedenkstätte Hadamar für die Aufarbeitung von NS-Euthanasie-Verbrechen ein.

Prof. Dr. phil. Benno Hafeneger, emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften der Philipps-Universität Marburg, ist Autor und Herausgeber zahlreicher Schriften u. a. für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Außerdem gehört er der Redaktion des Journals für politische Bildung an. Seine Forschungsschwerpunkte sind Jugendbildung, Jugendkulturen und Rechtsextremismus. Hafeneger war Leiter der Forschungsgruppe der Landesärztekammer Hessen zur geschichtlichen Aufarbeitung der Ärztekammern 1887–1956 und Mitautor des gleichnamigen Buches.

Historische Fundstücke gesucht

Den kaum noch auffindbaren „Weckruf“ hat PD Dr. med. Frank Bergmann, Chefarzt für Pathologie am Klinikum Darmstadt, der Landesärztekammer Hessen zur Verfügung gestellt, zusammen mit mehreren gebundenen Jahrgängen des Hessischen Ärzteblatts aus den 1930er-Jahren. Anlässlich des Umzugs der Pathologie in das neue Klinikgebäude wurden beim Räumen der alten Unterkunft auch viele alte Unterlagen gefunden. Statt die „alten Schinken“ einfach dem Altpapier zu überlassen, informierte Bergmann die Landesärztekammer und brachte die Bände persönlich nach Frankfurt. Vielleicht verfügt die eine oder der andere ebenfalls über alte Ausgaben des Hessischen Ärzteblattes. Dann bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an: haebl@laekh.de.

[1] Die im Auftrag der Landesärztekammer erstellte Studie „Geschichte der Hessischen Ärztekammern 1887–1956“ von Benno Hafeneger, Marcus Velke und Lucas Frings ist im Jahr 2016 im Wochenschau Verlag (Schwalbach/Ts.) erschienen.

[2] Alle Zitate stammen aus den 23 „Folgen“ des „Weckrufs“ Jahrgang 1933.